Verbot der Weiterverarbeitung von Nutzerdaten Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde geht gegen die Zusammenarbeit von Facebook und WhatsApp vor

von Nadja-Maria

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar (Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde) hat eine Anordnung gegen Facebook erlassen, Daten von WhatsApp für eigene Zwecke zu verarbeiten und hierfür die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet.

Hintergrund

WhatsApp ist derzeit dabei, von allen Nutzern die Zustimmung zu neuen Nutzungs- und Privatsphärebedingungen einzuholen. Dies beinhalten unter anderem weitreichende Möglichkeiten für WhatsApp, Nutzerdaten an Facebook weiterzugeben. Facebook wiederum hätte nach diesen Bedingungen die Erlaubnis, diese Daten auch für eigene Zwecke zu nutzen.

Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörde

Nach Ansicht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit fehle es für die Datenverarbeitung jedoch an einer geeigneten Rechtsgrundlage nach der Datenschutzgrundverordnung. Insbesondere die durch WhatsApp eingeholte Zustimmung der Nutzer können keine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung darstellen, da diese weder freiwillig noch transparent seien. Des Weiteren seien die Nutzungsbedingungen irreführend und intransparent.

Hierzu führte Johannes Caspar weiter aus: „Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern (…).“ ( https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/05/2021-05-11-facebook-anordnung)

Europäisches Vorgehen angestrebt

Auf Grund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung hat die ausgesprochene Anordnung nur eine Gültigkeit von drei Monaten. Um auch längerfristig einen rechtswidrigen Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook zu unterbinden, wir der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nach eigener Aussage eine Befassung durch den europäischen Datenschutzausschuss beantragen, um eine europäische Lösung zu erreichen.

 

Sie möchten beim Thema Datenschutz professionelle Unterstützung oder einen externen Datenschutzbeauftragten, der Sie langfristig begleitet? Sie erreichen uns in der Zentrale in Hutthurm bei Passau unter +49 (0) 8505 91927 – 0 und an unserer Niederlassung in München unter +49 (0) 89 413 2943 – 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

assets/images/e/Nadja-Maria-Becke-1-e4dcbac5.jpg
Nadja-Maria

Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.