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Status „Bekannter Versender“ erlangen – zollkonform, ohne Flughafen-Wartezeiten und LBA-zertifiziert

Sichern Sie Ihre Luftfracht-Lieferketten ab und eliminieren Sie teure Kontrollgebühren am Flughafen. Wir führen Ihr Unternehmen sicher und effizient durch das Zulassungsverfahren des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zum offiziellen „Bekannten Versender“.

Schnelle Abwicklung, kalkulierbare Lieferzeiten – machen Sie Ihre Luftfracht ab Werk sicher

Im internationalen Warenverkehr per Luftfracht zählt jede Minute. Jedes Unternehmen, das Fracht ohne besonderen Sicherheitsstatus an den Flughafen liefert, muss mit erheblichen Verzögerungen und Zusatzkosten rechnen: Jedes Packstück muss vor dem Verladen zeit- und kostenaufwendig geröntgt, durchsucht oder auf Sprengstoff kontrolliert werden.

Die Lösung ist der Status des Bekannten Versenders (bV), der offiziell vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vergeben wird.

Mit dieser Zertifizierung gilt Ihre Fracht bereits an Ihrem Produktions- oder Lagerstandort als „sicher“ ($secure$). Sie wird am Flughafen direkt und ohne Nachkontrollen verladen. Für international agierende Unternehmen ist der bV-Status ein massiver Wettbewerbsvorteil, der Lieferketten beschleunigt, Kosten senkt und die Zuverlässigkeit gegenüber weltweiten Kunden garantiert.

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Ihr wirtschaftlicher Nutzen: Schnelligkeit und Kosteneinsparung

Die Investition in den Status des Bekannten Versenders amortisiert sich in der Regel schnell. Die finanziellen und operativen Vorteile sind direkt messbar:

  • Keine Kontrollgebühren: Sie sparen die hohen Kosten für Röntgen, Sniffer-Hunde oder visuelle Kontrollen am Flughafen.
  • Kalkulierbare Just-in-time-Lieferungen: Keine unvorhersehbaren Wartezeiten oder Verzögerungen bei der Abfertigung am Airport.
  • Schutz sensibler Fracht: Vermeidung von Schäden durch das Öffnen oder unsachgemäße Handling von verpackter Ware bei manuellen Nachkontrollen.
  • Imagegewinn: Sie positionieren sich bei globalen Großkunden und Logistikpartnern als vertrauenswürdiges Glied einer sicheren Lieferkette.
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Unsere Leistungen

Wir begleiten Ihr Unternehmen Schritt für Schritt durch das gesamte Zulassungsverfahren, übernehmen die Dokumentation und bereiten Sie optimal auf das offizielle LBA-Audit vor.

Bestandsaufnahme & Sicherheits-Check

  • Standort-Audit: Überprüfung Ihrer Lager- und Produktionsbereiche hinsichtlich baulicher und organisatorischer Sicherheitsanforderungen.
  • GAP-Analyse: Identifikation von Schwachstellen bei Zutrittskontrollen, Personalprozessen und der Warenannahme/-ausgabe.
  • Projektabsteckung: Festlegung des genauen Geltungsbereichs für die spätere LBA-Zulassung.

Erstellung des Luftfrachtsicherheitsprogramms (LFSP)

  • Dokumenten-Erstellung: Konzeption und Formulierung des maßgeschneiderten Sicherheitsprogramms gemäß den offiziellen LBA-Mustern.
  • Prozess-Integration: Verknüpfung der Sicherheitsvorgaben mit Ihren bestehenden Qualitätsmanagement- (ISO 9001) oder Informationssicherheits-Systemen (ISO 27001).
  • Behörden-Management: Einreichung des Programms beim LBA und Übernahme der gesamten Kommunikation bei Rückfragen oder Anpassungswünschen.

Mitarbeiter-Befähigung & Luftsicherheitsbeauftragte

  • ZÜP-Support: Unterstützung bei der Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 LuftSiG für Ihre Mitarbeiter.
  • Schulungskoordination: Organisation der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen (z. B. für Luftsicherheitsbeauftragte und Personal mit Zugang zur Fracht).
  • Arbeitsanweisungen: Erstellung klarer, verständlicher Checklisten für Ihre Logistik-Mitarbeiter im Alltag.

Audit-Vorbereitung & LBA-Begleitung

  • Pre-Audit (Testlauf): Simulation der LBA-Inspektion vor Ort, um Schwachstellen vorab zu eliminieren.
  • Inspektions-Begleitung: Persönliche Begleitung und Unterstützung während des offiziellen Audits durch den LBA-Inspektor an Ihrem Standort.
  • Nachbereitung: Unterstützung bei der Umsetzung eventueller behördlicher Auflagen bis zur finalen Ausstellung der Zulassungsnummer.

Das macht uns stark:

Erfahrung & Kompetenz

Behördensicher. Erfahren. Praxisbewährt.

Das Verfahren beim Luftfahrt-Bundesamt duldet keine formalen Fehler. Als Experten für Governance, Risk & Compliance bringen wir die nötige Prozesserfahrung mit, um Anträge fehlerfrei durchzubringen.

  • Fundiertes Insider-Wissen: Wir kennen die exakten Prüfkriterien und Auslegungshinweise der LBA-Inspektoren.
  • Ganzheitliche Sicherheit: Wir betrachten Physische Sicherheit, Personalsicherheit und IT-Sicherheit als Einheit.
  • Erfolgsquote: Zahlreiche erfolgreich begleitete Zertifizierungen und Audits im regulatorischen Umfeld.
Branchenfokus & Praxisnähe

Pragmatische Logistikprozesse statt bürokratischem Stillstand

Sicherheitsmaßnahmen müssen reibungslos in den Logistikalltag integriert werden, ohne den Warenfluss zu verlangsamen.

  • Fokus auf Industrie & Export: Maßgeschneiderte Beratung für mittelständische Produktionsbetriebe, OEMs und globale Versender.
  • Wirtschaftliche Lösungen: Wir planen bauliche Veränderungen nur dort, wo sie zwingend nötig und vom LBA gefordert sind.
  • Verständliche Praxis: Wir übersetzen sperrige Gesetzestexte in einfache Arbeitsanweisungen für Ihr Lagerpersonal.
Rundum-Betreuung

Ihr Weg zur Zulassung – von der ersten Begehung bis zur LBA-Zulassungsnummer

Das Zulassungsverfahren bindet interne Ressourcen. Wir halten Ihren Logistik- und Qualitätsmanagern den Rücken frei.

  • Schritt 1: Ist-Analyse vor Ort – Wir decken Schwachstellen auf, bevor das LBA den Standort besichtigt.
  • Schritt 2: Konzeption & LFSP – Wir schreiben Ihr Sicherheitsprogramm schlüsselfertig und übernehmen das Einreichungsverfahren.
  • Schritt 3: Personelle Vorbereitung – Wir steuern den Prozess rund um ZÜP und Schulungen.
  • Schritt 4: Das LBA-Audit – Wir stehen beim behördlichen Audit direkt an Ihrer Seite, um Rückfragen fachgerecht zu moderieren.

Lieferketten beschleunigen – LBA-Zulassung jetzt anfragen

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten bei Nutzung unseres Kontaktformulars entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

FAQ – LBA

Was genau ist der Unterschied zwischen einem „Bekannten Versender“ und einem „Reglementierten Beauftragten“?

Der Bekannte Versender (bV) ist der Ursprung der sicheren Lieferkette – also das Unternehmen, das die Ware herstellt oder verpackt (z. B. ein Industrie- oder Exportbetrieb). Der Reglementierte Beauftragte (RegB) ist in der Regel der Logistikdienstleister, Spediteur oder Agent am Flughafen, der die als sicher eingestufte Fracht transportiert, lagert oder umschlägt. Beide müssen vom LBA zertifiziert sein, damit die Frachtkette lückenlos sicher bleibt.

Wie lange dauert das gesamte Zulassungsverfahren beim LBA?

Die Gesamtdauer hängt stark vom baulichen Zustand Ihres Standorts und der Bearbeitungszeit des LBA ab. In der Regel sollten Sie für das Gesamtprojekt – von der ersten Bestandsaufnahme über die Erstellung des Luftfrachtsicherheitsprogramms (LFSP), die Durchführung der Mitarbeiter-ZÜPs bis hin zur finalen LBA-Inspektion vor Ort – mit 4 bis 9 Monaten rechnen.

Wer im Unternehmen benötigt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)?

Eine ZÜP nach § 7 LuftSiG ist für alle Personen zwingend vorgeschrieben, die direkten Zugang zur identifizierbaren Luftfracht haben oder Sicherheitskontrollen durchführen. Dazu gehören Mitarbeiter im Lager, in der Verpackung, im Versand, aber auch der designierte Luftsicherheitsbeauftragte und dessen Stellvertreter sowie gegebenenfalls IT- oder Reinigungspersonal mit Zugang zu diesen Bereichen.

Müssen wir für den Status unser komplettes Betriebsgelände umbauen?

Nein, in der Regel nicht. Die Sicherheitsvorgaben beziehen sich primär auf die Bereiche, in denen Luftfracht verpackt, gelagert oder für den Versand bereitgestellt wird (sogenannte „Sicherheitsbereiche“). Oft reichen organisatorische Maßnahmen, klare Zutrittsbeschränkungen (z. B. per Chipkarte), Zäune oder die Installation von abschließbaren Toren und Kameraüberwachungen an den kritischen Punkten völlig aus.

Wie lange ist die Zulassung als Bekannter Versender gültig?

Die Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt wird für maximal 5 Jahre erteilt. Vor Ablauf dieser Frist muss eine erneute Vor-Ort-Inspektion (Re-Zertifizierung) durch das LBA stattfinden. Unabhängig davon kann das LBA auch während der laufenden Gültigkeit unangekündigte Stichprobenkontrollen an Ihrem Standort durchführen.

Lohnt sich der Status auch für Unternehmen mit geringem Luftfrachtaufkommen?

Das lässt sich pauschal über eine Kosten-Nutzen-Analyse ermitteln. Zu betrachten sind hierbei die Kosten für die Flughafen-Kontrollen (Röntgengebühren etc.), die Kosten für Lieferverzögerungen sowie der interne Aufwand für das Zertifikat. Meist lohnt sich der Status ab einem regelmäßigen, wöchentlichen Luftfrachtaufkommen oder wenn Ihre Kunden im Ausland absolute Just-in-time-Lieferungen vertraglich einfordern.

Können wir den bV-Status mit dem AEO-Zertifikat (Zoll) kombinieren?

Ja, das ist sogar sehr vorteilhaft. Wenn Sie bereits den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-F oder AEO-S) besitzen, erkennt das LBA bestimmte Anforderungen an die physische Sicherheit Ihres Standorts oft als bereits erfüllt an. Dies beschleunigt das Zulassungsverfahren zum Bekannten Versender erheblich, da Synergien optimal genutzt werden können.