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Staatlicher Zuschuss durch BAFA-geförderte Unternehmensberatung für Ihr KMU

Jetzt Förderung für Ihre Projekte mit aigner business solutions in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance sichern.

Staatliche Förderung

Regulatorische Vorgaben wie DSGVO, NIS-2, ISO 27001 oder der EU AI Act stellen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor komplexe organisatorische Herausforderungen.

Genau hier setzt die staatliche Unterstützung an: Über das BAFA-Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ besteht für Ihr Unternehmen die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (je nach Region und Sitz des Unternehmens) auf qualifizierte Beratungsleistungen zu erhalten.

Als beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen fokussiert sich die aigner business solutions GmbH ganz auf den fachlichen Erfolg Ihres Projekts. Wir unterstützen Sie gerne bei der Identifikation Ihrer Handlungsfelder, übernehmen die qualifizierte Durchführung der Beratungsinhalte in Ihrem Unternehmen und erstellen zum Abschluss den zwingend erforderlichen, BAFA-konformen Beratungsbericht für Ihren Verwendungsnachweis.

Überblick

Key Facts zur Förderung

Die wichtigsten Rahmendaten des offiziellen Bundesprogramms auf einen Blick.

Förderprogramm

Offizielles Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA.

Ziel des Programms

Gezielte Stärkung der Wettbewerbs-, Anpassungs- und Zukunftsfähigkeit von KMU.

Finanzieller Vorteil

Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten (standortabhängig).

Mehrfachförderung

Bis zu 2 Beratungen pro Jahr, maximal 5 Beratungen innerhalb der Programmlaufzeit.

Beratungsdauer

Pro Beratung sind maximal 5 Beratungstage bzw. 40 Stunden förderfähig.

Qualifizierter Partner

aigner business solutions ist als Beratungsunternehmen beim BAFA registriert und freigeschaltet.

Leistungsspektrum

Förderfähige Leistungsbereiche

Das BAFA fördert individuelle, konzeptionelle Unternehmensberatungen. Im Rahmen unserer Kernkompetenzen beraten wir Sie zu folgenden Schwerpunkten:

Informationssicherheit & Managementsysteme (ISMS)

  • Konzeption und Implementierung von ISMS nach ISO/IEC 27001, TISAX® oder BSI IT-Grundschutz
  • Readiness-Assessments und Vorbereitung auf Zertifizierungsaudits
  • Umsetzungsstrategien für gesetzliche Vorgaben (z. B. NIS-2, DORA)

Datenschutz & DSGVO-Organisationsberatung

  • Überprüfung und Optimierung bestehender Datenschutzorganisationen und -prozesse
  • Durchführung von Datenschutz-Audits und Erstellung von Risikoanalysen

KI-Governance & KI-Managementsysteme

  • Aufbau von Governance-Strukturen für den sicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz (EU AI Act)
  • Vorbereitung auf Zertifizierungen nach ISO/IEC 42001 (Künstliche Intelligenz – Managementsysteme)

Compliance Management & Hinweisgebersysteme

  • Aufbau und Weiterentwicklung strukturierter Compliance-Managementsysteme (CMS)
  • Integration rechtssicherer interner Meldekanäle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Corporate Security Awareness & Kultur

  • Erarbeitung maßgeschneiderter Awareness-Konzepte und Schulungsstrategien zur Verankerung einer nachhaltigen Sicherheitskultur im Unternehmen
Voraussetzungen

Kriterien der Förderfähigkeit (KMU-Status)

Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche die Kriterien der EU-KMU-Definition erfüllen:

Mitarbeiterzahl Weniger als 250 Beschäftigte
Finanzkennzahlen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
Unternehmenssitz Rechtlich selbstständiges Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Unternehmensverbund Ggf. Berücksichtigung von Daten von Partner- oder verbundenen Unternehmen

* Weitere Voraussetzungen: Es gelten zusätzliche Ausschluss- und Fördervoraussetzungen des BAFA, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Schritt für Schritt

Strukturierter Ablauf Ihres Förderprojekts

Ein klar definierter Ablauf schafft Transparenz und stellt sicher, dass die Beratung entsprechend den Anforderungen durchgeführt und dokumentiert wird.

01

Kostenloses Erstgespräch

Gemeinsame Klärung des Beratungsbedarfs und Besprechung der wesentlichen Voraussetzungen für eine mögliche Förderung im Rahmen des BAFA-Programms.

02

Antragstellung vor Beratungsbeginn

Der Förderantrag wird durch das antragstellende Unternehmen vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal eingereicht. Die Beratung darf erst nach Freigabe beginnen.

03

Durchführung & Dokumentation

Individuelle Durchführung des vereinbarten Beratungsprojekts durch unser Expertenteam sowie Erstellung des erforderlichen Beratungsberichts.

04

Nachweis & Auszahlung

Einreichung der Unterlagen (z.B. Zahlungsnachweis, Bericht) innerhalb von 6 Monaten durch das Unternehmen. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Fördermittelstruktur & Erstattungssätze

Die Förderhöhe bestimmt sich nach dem Standort des Geschäftsbetriebs. Die förderfähigen Beratungskosten betragen 3.500 €.

Bis zu 80% Erstattung

Neue Bundesländer

Förderquote
80 %
Maximaler Zuschussbetrag
2.800 €
Bis zu 50% Erstattung

Alte Bundesländer

Förderquote
50 %
Maximaler Zuschussbetrag
1.750 €

Rechtlicher Hinweis zur Fördermittelberatung: Sämtliche auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zu Förderquoten, Zulassungskriterien und Rahmenbedingungen basieren auf den aktuellen Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf die Gewährung einer Förderzusage besteht nicht; die finale Entscheidung obliegt ausschließlich der zuständigen Bewilligungsbehörde (BAFA).

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Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten bei Nutzung unseres Kontaktformulars entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

FAQ – BAFA-Förderung

Welcher Zeitpunkt ist für die Antragstellung entscheidend?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratungsleistung und vor der Unterzeichnung eines rechtsverbindlichen Beratungsvertrags online beim BAFA eingereicht werden.

Werden laufende Betreuungen oder Dauerberatungen gefördert?

Nein. Die BAFA-Förderung bezieht sich ausschließlich auf zeitlich abgegrenzte, konzeptionelle Beratungsprojekte. Aufwendige Routineaufgaben oder laufende Betreuungsleistungen (wie z. B. die kontinuierliche Wahrnehmung der Funktion als externer Datenschutz- oder Informationssicherheitsbeauftragter) sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?

Nein. Die Erstberatung zur Abstimmung der Projektinhalte und Prüfung der formalen BAFA-Kriterien ist für Ihr Unternehmen vollständig kostenfrei und unverbindlich.

Werden reine Software- oder Hardwareanschaffungen gefördert?

Nein. Die BAFA-Förderung konzentriert sich exklusiv auf beratende, konzeptionelle und organisatorische Dienstleistungen. Die Weiterentwicklung Ihrer Prozesse und Systeme im Vorfeld von Anschaffungen oder Zertifizierungen ist jedoch vollumfänglich förderfähig.

Gesetzliche Vorgaben als Wettbewerbsvorteil nutzen

Verbinden Sie die Erfüllung regulatorischer Standards mit staatlicher Unterstützung. Unsere Fachexperten für Recht, Datenschutz und Informationssicherheit stehen Ihnen gerne zur Verfügung.