Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist für jedes Unternehmen Pflicht. Sobald mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder besondere Datenkategorien verarbeitet werden, schreibt der Gesetzgeber die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vor.
Die Bestellung eines internen Mitarbeiters birgt jedoch Risiken: Hohe Schulungskosten, erweiterter Kündigungsschutz, das Verbot von Interessenskonflikten (z. B. bei IT-Leitern oder der Geschäftsführung) und eine fehlende Haftungsübernahme bei Fehlern.
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt diese Rolle unabhängig und objektiv. Wir kombinieren juristische Expertise, IT-Know-how und den Einsatz unserer hauseigenen Datenschutz-Software docu-safe, um Ihr Unternehmen effizient und auditfest aufzustellen.