Laut dem 10. Tätigkeitsbericht will das BayLDA im laufenden Jahr mit Online-Prüfungen und Fragebogenversendungen auch anlasslose Prüfungen zu einem Handlungsschwerpunkt seiner aufsichtlichen Tätigkeit machen.
Unternehmen sollten sich auch mit Blick auf anlasslose Prüfungen durch das BayLDA stets gut für den Datenschutz rüsten. Sich mit Datenschutz erst zu befassen, wenn sich die Aufsichtsbehörde meldet, ist der falsche Weg.
Wenn Sie vom BayLDA Anfragen zum Datenschutz erhalten und nicht wissen, wie Sie damit umgehen sollen – kommen Sie zu uns! Als erfahrene Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden und begleiten Sie gerne bei Prüfungen.
Rufen Sie uns dafür einfach in der Zentrale in Hutthurm unter +49 (0) 8505 91927 – 0 oder in unserer Niederlassung in München unter +49 (0) 89 413 2943 – 0 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.