Verstoß gegen Löschpflichten! Datenschutzaufsichtsbehörde verhängt Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro!
von Nadja-Maria
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzt klare Maßstäbe für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
von Nadja-Maria
Am 1. Januar 2025 tritt das neue Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen durch den Abbau administrativer Hürden und eine Vereinfachung gesetzlicher Anforderungen zu entlasten.
von Nadja-Maria
In einer zunehmend arbeitsteiligen Welt stehen Unternehmen vor der Herausforderung, nicht nur die eigenen internen Prozesse sicher zu gestalten, sondern auch die Kontrollpflichten bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern zu erfüllen.
Weiterlesen Die Verantwortung von Unternehmen: Kontrolle von Auftragsverarbeitern und Lieferanten
von Tobias
Die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet verhängt gegen die Universität Agder ein Bußgeld von 150.000 Norwegischen Kronen (umgerechnet etwa 12.565,00 €) wegen einer massiven Datenpanne.
Weiterlesen Mangelnde Zugangskontrolle – Universität erhält 5stelliges Bußgeld nach fehlerhaften TOM
von Franziska
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems ging in der Vergangenheit schon mehrere Male gegen den Facebook-Konzern Meta vor. Das Urteil des EuGH vom 04.10.2024, das dem EuGH von dem Obersten Gerichtshof in Österreich zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde, könnte für ihn nun einen kleinen Erfolg bedeuten.
Weiterlesen Datenschutzaktivist Max Schrems und Facebook landen wieder einmal vor dem EuGH
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Das Recht Neukunden mit Direktwerbung zu generieren ist auf Grundlage einer Interessenabwägung allgemein als zulässig anerkannt. Das OLG Stuttgart musste sich im Februar dieses Jahres mit der Berufung einer Schadensersatzklage aufgrund postalischer Direktwerbung beschäftigen und hat mit diesem Beschluss die gängige Rechtspraxis obergerichtlich bestätigt.
Weiterlesen Direktwerbung auch bei Neukunden zulässig - OLG Stuttgart hat entschieden
von Das Team der aigner business solutions GmbH
In der heutigen digitalen Geschäftswelt ist die Nutzung von Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen weit verbreitet. Unternehmen profitieren von der Flexibilität, Skalierbarkeit und Kosteneffizienz dieser Dienste. Doch mit der Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen an einen SaaS-Anbieter kommt auch eine erhebliche Verantwortung hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit mit sich. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), die Unternehmen beim Einsatz eines SaaS-Auftragsverarbeiters beachten müssen, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Anwendungen, basierend auf Künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT sind derzeit in aller Munde. Neben den sogenannten Large Language Models (LLM), unter die z.B. ChatGPT zu subsumieren ist, gibt es noch weitere KI-Modelle. Genannt seien beispielsweise Bilderkennungsmodelle oder auch Modelle in der Robotik. Mit künstlicher Intelligenz sind viele rechtliche Fragestellungen verbunden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht betrifft dies zum Beispiel Fragen zu Training, Nutzung und Auswirkungen von KI. Im vorliegenden Beitrag soll auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen hierzu und im Schwerpunkt auf die Rechtsgrundlagen bzgl. des massenhaften Sammelns und Verwendens von Trainingsdaten durch KI in Form von Large Language Models eingegangen werden. Dieses KI-Modell steht auf Grund der Nutzung von Scraping und Crawling zur Datengewinnung derzeit im Fokus der datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Das Fernmeldegeheimnis, verankert in Artikel 10 des Grundgesetzes, stellt einen zentralen Bestandteil des gesetzlichen Schutzes für die Informationelle Selbstbestimmung und die Privatsphäre dar. Ursprünglich im Kontext des Schutzes der Kommunikationsfreiheit entwickelt, zielt es darauf ab, die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Individuen zu gewährleisten. Dies umfasst alle Formen der Fernkommunikation, wie Telefonate, E-Mails und andere elektronische Nachrichten. Der Sinn und Zweck des Fernmeldegeheimnisses liegt darin, eine unbefugte Überwachung und das Abhören von Kommunikationsinhalten durch staatliche oder private Akteure zu verhindern, was eine Grundlage für eine freie und demokratische Gesellschaft bildet.