Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung untersuchte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Thomas Fuchs (HmbBfDI) marktstarke Unternehmen im Forderungsmanagement. Diese Branche verarbeite nach Ansicht des Beauftragens besonders sensible Daten, etwa über säumige SchuldnerInnen, die häufig mit Auskunfteien oder Adressermittlungsdiensten geteilt werden. Schwerpunktprüfungen werden durch die Datenschutzaufsichtsbehörden regelmäßig durchgeführt um einzelne Branchen oder auch Datenverarbeitungsvorgänge, auch ohne konkreten Anlass, einer vertieften Prüfung zu unterziehen. Hierzu werden ausgewählte Unternehmen mit standardisierten Fragebögen angeschrieben und zur Übermittlung relevanter Informationen aufgefordert und in Teilen auch vor Ort geprüft.
Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde konnte bei der Mehrzahl der geprüften Unternehmen ein hohes Maß an Professionalität und Sensibilität festgestellt werden. Ein Unternehmen verstieß jedoch nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde schwerwiegend gegen gesetzliche Vorgaben zur Datenverarbeitung. Ohne einschlägige Rechtsgrundlage habe es bis Mitte November 2023 eine sechsstellige Zahl von Datensätzen ohne rechtliche Grundlage – teilweise bis zu fünf Jahre über den Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus- gespeichert und damit insbesondere gegen Artikel 5 Abs. 1 lit. a und Artikel 6 Abs. 1 verstoßen.
Obwohl das Unternehmen den Verstoß einräumte und professionell mit der Aufsichtsbehörde kooperierte, verhängte die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Datenlöschung.
Zu gesetzlichen Verpflichtung in diesem Bereich führt Thomas Fuchs aus: „Wenn die Kundenbeziehung endet, sind die erhobenen Daten sofort beziehungsweise nach festgelegten Fristen zu löschen. Deshalb sollten Unternehmen bereits bevor sie Daten erheben eine Bestandsaufnahme machen, welche Daten gesammelt und wie lange sie vorgehalten werden dürfen. Es ist nicht akzeptabel, wenn Unternehmen, die in datengetriebenen digitalen Branchen arbeiten, kein kohärentes Löschkonzept entwickelt haben.“( https://datenschutz-hamburg.de/news/branchenweite-schwerpunktpruefung-im-forderungsmanagement)