Die Diplomjuristin Désirée Eder studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und war mehrere Jahre in Berlin in einem landeseigenen Unternehmen für Immobilienprojekte als Projektmanagerin Recht und Datenschutzbeauftragte tätig. Désirée Eder bereichert das Team nicht nur mit ihrem juristischen Know-How sondern ist auch im Bereich der Organisation und Dokumentation, sowie im Rahmen der immer wichtiger werdenden DIN-ISO Normen und für Zertifizierungsprozesse erste Ansprechpartnerin. „Für das Wohl unserer Kunden sind mir offene Kommunikation sowie eine strukturierte, effiziente und gründliche Arbeitsweise wichtig.“
Welche Vorteile hat Pseudonymisierung?
Die Pseudonymisierung kann als technische und organisatorische Maßnahme im Sinne von Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO dazu dienen, ein angemessenes Schutzniveau bei der Datenverarbeitung herzustellen. Sie könnte unter besonderen Voraussetzungen auch als geeignete zusätzliche Maßnahme bei der Legitimierung von Exporten des pseudonymisierten Datensatzes in unsichere Drittländer dienen. Dies geht jedoch nur, wenn sichergestellt ist, dass in dem unsicheren Drittland kein Zugriff auf die Identifikatoren besteht.