Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Wie kam es zu diesem Urteil?
Dem Urteil des EuGH lag der Datenskandal der Österreichischen Post AG aus dem Jahr 2019 zugrunde. Die österreichische Post hatte personenbezogene Daten von Millionen von Kunden an politische Parteien und andere Organisationen weitergegeben, ohne die Betroffenen darüber zu informieren. Dies führte zu einer öffentlichen Debatte über den Umgang mit personenbezogenen Daten und die Frage, wer Zugriff auf diese Daten haben sollte.
Streitig war insbesondere, ob im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Auskunft jeder Empfänger personenbezogener Daten namentlich offengelegt werden muss. Erforderlich war das Urteil deswegen, da die Datenschutzgrundverordnung in Art. 15 DSGVO nicht ganz eindeutig von „Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden“ spricht.