Nicht nur Unternehmen müssen ihre Vorgehensweise an die neue Leitentscheidung des BGH anpassen, auch die nationalen Gerichte müssen in der Praxis ihre Entscheidungen anhand der neuen Gegebenheiten treffen. Dies wird vor allem eine herausfordernde Aufgabe in Hinblick auf die Bemessung der Schadenshöhe in den jeweiligen Einzelfällen. Die Schadenskompensation soll generell eher gering und im unteren dreistelligen Bereich ausfallen. Falls jedoch noch zusätzliche Kriterien, wie Ängste, Sorgen oder psychische Beeinträchtigungen dazu kommen, könnte sich dies schadenserhöhend auswirken. Seit der Leitentscheidung des BGH haben sich die nationalen Gerichte eher zurückhaltend gezeigt, die meisten der Schadensersatzklagen entweder abgelehnt oder nur einen Schadensersatz von wenigen hundert Euros zugesprochen. Dies zeigt, dass es einer Konkretisierung hinsichtlich der Bemessung der Schadensersatzhöhe bedarf, damit eine Rechtsklarheit für die nationalen Gerichte geschaffen wird.
Die Leitentscheidung des BGH könnte zum einen zu großen Sammelklagen führen, die Datenschutzverstöße systematisch verfolgen oder zum anderen ins Leere laufen, da eine zu große Unsicherheit hinsichtlich der Bemessung der nationalen Gerichte besteht.
Es werden somit mit Spannung die zukünftigen Entscheidungen der nationalen Gerichte erwartet.