Nadja-Maria Becke leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
1. Allgemeines zur Überprüfung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BAG darf der Arbeitgeber Erkenntnisse oder Beweismittel aus der Verwertung von Dateien-Inhalten eines Arbeitsrechners verwenden, wenn er diese im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften erlangt hat. Die Richter ließen für die Kündigung einen begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung ausreichen.