Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Spannungsverhältnis zwischen Vermieter und potenziellen Mieterinnen und Mietern
Wie in vielen Bereichen ist auch die Vermietung von Wohnraum durch ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen dem Vermieter als in datenschutzrechtlichem Sinne Verantwortlichen und den potenziellen Mieterinnen und Mietern als betroffenen Personen geprägt. Gerade in Bezug auf die Frage, welche Daten und Informationen bei potenziellen Mieterinnen und Mietern erhoben und in der Folge im Auswahlprozess genutzt werden dürfen, besteht eine teilweise entgegengesetzte Interessenlage. Häufig ist es so, dass Vermietern sehr daran gelegen ist, viel über potenzielle Mieterinnen und Mieter zu erfahren, um anhand der vorliegenden Informationen eine sorgfältige, betriebswirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere, dass es sich bei der Wohnraummiete um ein Dauerschuldverhältnis handelt, sodass einmal getroffene Entscheidungen unter Umständen lange Zeit relevant sein können.
Dem entgegengesetzt sind in einigen Fällen die Interessen der betroffenen Personen. So gibt es auch aufseiten der betroffenen Personen das ernstzunehmende Interesse, nicht mehr private Informationen als nötig dem potenziellen Vermieter gegenüber offenzulegen.