Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Konkret sollen die in §38 Abs.1 BDSG genannten Kriterien für eine Benennungspflicht abgeschafft werden, sodass Unternehmen deutlich seltener verpflichtet wären einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Auf einen entsprechenden Vorstoß haben sich zumindest die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler in der Föderale Modernisierungsagenda, Nr. 160 geeinigt.
Während einige diese Änderung als bürokratische Entlastung wahrnehmen, warnen Aufsichtsbehörden und Fachleute bereits jetzt vor den möglichen Gefahren.