Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
• Frühzeitige Einbindung
Der Datenschutzbeauftragte ist frühzeitig in alle Fragestellungen mit Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten einzubeziehen. Dabei handelt es sich um eine Verpflichtung des Verantwortlichen, der von sich aus die Benachrichtigung des Datenschutzbeauftragten sicherstellen muss. Frühzeitig meint hier einen Zeitpunkt, zu dem die Einschätzungen des Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Planung eines Verarbeitungsvorganges noch ordnungsgemäß berücksichtigt werden können.