Sanktionslisten oder Embargolisten sind staatliche Verzeichnisse, welche erlassen werden, um ein bestimmtes Verhalten zu erreichen. Bestimmte geschäftliche Beziehungen, zu bestimmten Personen oder Organisationen, oder bzgl. bestimmter Produkte, werden dadurch sanktioniert. Oft besteht keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung. Dennoch können Sanktionen erhoben werden, wenn einschlägige Geschäftsbeziehungen eingegangen werden.
Ziel der personen-/ organisationsbezogenen Sanktionslistenprüfung ist die weltweite Terrorismusbekämpfung. Der Erlass von länder-/produktbezogenen Sanktionslisten hat meist politische oder wirtschaftliche Gründe. Deshalb ordnen unterschiedliche nationale Gesetze z.B. an,
- Gelder und wirtschaftliche Ressourcen von terrorverdächtigen Personen und Einrichtungen einzufrieren,
- ihnen weder direkt noch indirekt Gelder oder sonstige Wirtschaftsressourcen zur Verfügung zu stellen (Bereitstellungsverbot) sowie
- keine bestimmten Güter an bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verkaufen und auszuführen (Waffenembargo).
Verstöße gegen diese Bestimmungen können bspw. Straftaten nach den §§ 17 ff. AWG darstellen.