Unternehmer unterschätzen offene Flanken beim Datenschutz. Besonders Kunden und Mitarbeiter erhalten Einblicke ins Unternehmen, mit denen sich Lücken im Datenschutz erkennen lassen. Unternehmen sollten sich nicht bestärkt fühlen, wenn in der Presse berichtet wird, dass die personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörden Wünsche offenlässt und mit anlasslosen Kontrollen in den wenigsten Fällen gerechnet zu werden braucht.
Denn auch wenn anlasslose Kontrollen noch viel zu selten stattfinden: Viele Verbraucher und Mitarbeiter wissen inzwischen sehr gut über ihre Rechte und Pflichten aus der DSGVO Bescheid und machen von der praktischen Möglichkeit, für Beschwerden das Online-Formular zu verwenden, Gebrauch. Wenn sich Unternehmer nicht um Anpassung bemühen, um DSGVO-Konformität herzustellen, wird bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden einen schweren Standpunkt haben. Das Argument „Das weiß doch keiner!“ lässt sich also leicht widerlegen. Noch besser aber wäre es, wenn man Datenschutzbeauftragter erst gar nicht damit konfrontieren kann.
Datenschutzlücken schließen
Wir als Datenschutzbeauftragte haben die Aufgabe, auf Lücken im Datenschutz frühzeitig zu erkennen und Sie durch passgenaue Lösungen bei der Herstellung der DSGVO-Konformität zu unterstützen. So können Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren, während wir uns um Ihren Datenschutz kümmern. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihr Unternehmen wichtig ist – wir beraten Sie gerne. Hier kommen Sie zu unserem Kontaktformular.