Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Gleichzeitig stellt sie aus datenschutzrechtlicher Perspektive ein erhebliches Risiko für die Wahrung der Grundrechte betroffener Personen dar. Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) etabliert daher ein differenziertes Regelungssystem, das gewährleisten soll, dass das in der Europäischen Union garantierte Datenschutzniveau auch bei Datenverarbeitungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gewahrt bleibt. Eine zentrale Rolle kommt hierbei dem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO zu.
Der folgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Hintergründe dieses Instruments, seine praktische Bedeutung für den internationalen Datenverkehr sowie aktuelle Entwicklungen, insbesondere den Anfang des Jahres erlassenen Angemessenheitsbeschluss für Brasilien.