Dabei sollen Maßnahmen gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.
Verfügbarkeit bezieht sich unter anderem auf die ununterbrochene Stromversorgung. Man kann dies beispielsweise durch einen Dieselgenerator, der als Notstromaggregat den benötigten Strom liefert, gewährleisten. Umweltbewusster ist der Einsatz einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) durch Lithium-Ionen-Akkus.
Bei übermäßiger Beanspruchung der Systeme kann man Datenspitzen über einen passenden Softwarevertrag auslagern. Der eingesetzte Dienstleister soll den geltenden Datenschutzbestimmungen auf einem Datenschutzniveau nach den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
Ein entsprechender Virenschutz, der dem Stand der Technik entspricht, ist zwingend erforderlich, um Hackerangriffe abzuwehren. Durch Hackerangriffe kann die gesamte IT lahmgelegt werden, wodurch immense materielle Schäden, bis hin zu Reputationsschäden entstehen.
Für die Aufbewahrung von physischen Datenträgern sollten Sie einen geeigneten, abschließbaren Ort wählen. Der Schlüssel dafür darf nur sehr wenigen Personen zugänglich sein, was schriftlich zu protokollieren ist. Wenn es um die Entsorgung von personenbezogenen Daten geht, sind Datentonnen gute Alternativen zu speziellen Shreddern. Um die Entsorgung der Inhalten der Datentonnen kümmert sich ein externer Dienstleister.
Die Redundanz ist bei kritischen IT-Systemen sehr wichtig und daher sind technisch-organisatorische Maßnahmen hierfür zu treffen.