DSGVO für Vermieter – Teil I Datenschutz ist auch im Mietverhältnis zu beachten

von Nadja-Maria

Bonitätsauskünfte, Lohn- und Gehaltsnachweise, Informationen zur Kinderzahl und zu Haustieren. Diese Auflistung ist nur ein kleiner Überblick, über die personenbezogenen Daten, die man im Rahmen eines Mietverhältnisses üblicherweise verarbeitet. Zum Schutz dieser Daten und der Rechte und Freiheiten der betroffenen Mieter, müssen auch Vermieter die Datenschutzgrundverordnung beachten. Im aktuellen Blogbeitrag „DSGVO für Vermieter“ Informieren wir Sie über einige der grundlegenden Anforderungen, die die DSGVO an Vermieter stellt. Im Teil II des Beitrages wenden wir uns dann konkreten Fallbeispielen zu, bei denen der Datenschutz im Mietverhältnis zu beachten ist.

Grundregeln der DSGVO für Vermieter

Nur erforderliche Daten erheben und nutzen

In den meisten Fällen werden Mietverträge für eine unbestimmte Zeit geschlossen beziehungsweise sind Mietverhältnisse, gerade im Bereich der Wohnraummiete, mit mehreren Jahren Laufzeit durchaus üblich. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass Vermieter umfangreiche Informationen über potenzielle Mieter einholen möchten. Insbesondere Angaben zur finanziellen Situation sind häufig Teil der Abfrage des Vermieters, um finanzielle Risiken aus dem Mietverhältnis zu verringern.

Vermieter dürfen darüber jedoch nicht das Informationelle Selbstbestimmungsrecht der potenziellen Mieter außer Acht lassen. Daher ist bei jeder abgefragten Information strikt darauf zu achten, ob die Kenntnis für den Vermieter erforderlich ist.

Freiwilligkeit einer Einwilligungserklärung beachten

Auch im Mietverhältnis ist, wie oben dargelegt, streng auf die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zu achten. Gerade im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO (Anbahnung und Erfüllung des Mietverhältnisses) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigtes Interesse des Vermieters) sind hier enge Grenzen gesetzt.

Daher könnte es naheliegen, einige Datenverarbeitungsvorgänge auf die datenschutzrechtliche Einwilligung des (potenziellen) Mieters zu stützen.

Aber hier ist Vorsicht geboten. Auch im Mietverhältnis ist die Freiwilligkeit der Einwilligung durch die betroffene Person wichtig. Gerade im Rahmen der Bewerbung um eine Mietwohnung lässt sich über diese Freiwilligkeit streiten, sofern Mieter aus persönlichen Gründen dringend auf eine Mietwohnung angewiesen sind.

Mieter im Voraus informieren

Auch für Vermieter gilt die Verpflichtung der Art. 13 und Art. 14 DSGVO, die (potenziellen) Mieter über die Datenverarbeitung zu informieren. Hierbei ist zu beachten, dass je nach Zeitpunkt, den betroffenen Personen auch unterschiedliche Informationen mitzuteilen sind. So werden z.B. im Rahmen der Bewerbung auf ein Mietobjekt unter Umständen andere Daten verarbeitet als während der Laufzeit des Mietvertrages.

Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen für die Datenverarbeitung

Wie bereits oben aufgeführt, werden im Rahmen eines Mietverhältnisses viele Personenbezogene Daten verarbeitet. Davon betroffen sind auch einige besonders sensible Informationen, wie z. B. die Bonitätsprüfung potenzieller Mieter zeigt. Dies hat auch Auswirkungen auf die nach Art. 32 zu ergreifenden Sicherheitsvorkehrungen für die Datenverarbeitung. So ist strickt darauf zu achten, dass die Sicherheitsvorkehrungen auch angemessen im Verhältnis zu der Sensibilität der verarbeiteten Daten sind.

Besonders herausgegriffen sei hier ein strenges Rechte und Rollenkonzept im Hinblick auf die Mieterdaten. Nur so kann gewährleistet werden, dass wirklich nur berechtigte Personen die Mieterdaten zur Kenntnis nehmen können.

Für weitere Informationen dazu beachten Sie demnächst bitte auch Teil II der Blog-Reihe „DSGVO für Vermieter“.

 

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Nadja-Maria

Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.