Nadja-Maria Becke leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Welchem Zweck dient die Verordnung?
Die Europäische Union ist bestrebt, die verkehrsbezogenen CO2-Emissionen zu reduzieren. Demzufolge hat sie Grenzwerte für die zulässige CO2-Emission für Fahrzeuge erlassen. Diese Grenzwerte beziehen sich dabei immer auf die Gesamtheit der durch einen Hersteller innerhalb der Europäischen Union verkauften Fahrzeuge der sogenannten Flotte.
Die gesetzlichen Regelungen zu diesen Flotten-Emissionswerten sind dabei auf eine ganze Reihe verschiedener EU-Verordnungen verteilt.
Die Verordnung EU 2021/392 beschäftigt sich nun mit der Erhebung und Auswertung tatsächlicher Verbrauchs- und Emissionswerte aus dem Realbetrieb durch die Flotte eines Herstellers.