Auf nationaler Ebene ist in Deutschland der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), aktuell unter der Leitung von Prof. Ulrich Kelber, für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes zuständig. Grundsätzlich nicht zum Aufgabenbereich des BfDI zählt die Kontrolle des Datenschutzes in der Privatwirtschaft.
Nach § 40 BDSG hat jedes Bundesland einen Landesdatenschutzbeauftragten, welcher für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zuständig ist. In Bayern besteht die Besonderheit, dass neben dem Landesdatenschutzbeauftragen (BayLfD), eine Landesaufsichtsbehörde (BayLDA) für nicht-öffentliche Stellen eingerichtet wurde. In Deutschland gibt es damit 18 Datenschutzaufsichtsbehörden (1 BfDI, 16 Lfd und 1 BayLDA). Daneben gibt es für Rundfunk, Presse sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Teil gesonderte Aufsichtsinstanzen.