Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
3G am Arbeitsplatz
Nachdem einige Bundesländer eine Verpflichtung zur 3G Zugangsregelung am Arbeitsplatz erlassen haben, gilt zukünftig eine bundesweit einheitliche Regelung. Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz ist Beschäftigten der Zugang zum Betrieb im Grundsatz nur noch mit einem 3G Nachweis (geimpft, getestet, genesen) gestattet. Diese Verpflichtung gilt ebenso für vom Arbeitgeber organisierte Transporte zum Betrieb. Diese Regelung gilt für alle Arbeitsstätten, bei denen ein physischer Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Für besondere Betriebe wie z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gelten noch strengere Vorgaben.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist zu berücksichtigen, dass von dieser Regelung Beschäftigtendaten betroffen sind, die als Gesundheitsinformationen nach Art. 9 DSGVO einen besonderen Schutz genießen. Demzufolge ist hier im höchsten Maß auf eine datenschutzkonforme Umsetzung zu achten.