Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz – Neues Bundesinfektionsschutzgesetz bringt bundesweite Vorgaben für den betrieblichen Corona-Infektionsschutz

von Nadja-Maria

Nach langem Ringen um den richtigen Umgang mit den explodierenden Infektionszahlen hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 19.11.2021 zugestimmt. Damit kann der bereits am 18.11.2021 im Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf zeitnah in Kraft treten.

Neben weitreichenden Beschränkungen im öffentlichen Leben wird auch wieder der betriebliche Infektionsschutz in den Blick genommen.

3G am Arbeitsplatz

Nachdem einige Bundesländer eine Verpflichtung zur 3G Zugangsregelung am Arbeitsplatz erlassen haben, gilt zukünftig eine bundesweit einheitliche Regelung. Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz ist Beschäftigten der Zugang zum Betrieb im Grundsatz nur noch mit einem 3G Nachweis (geimpft, getestet, genesen) gestattet. Diese Verpflichtung gilt ebenso für vom Arbeitgeber organisierte Transporte zum Betrieb. Diese Regelung gilt für alle Arbeitsstätten, bei denen ein physischer Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Für besondere Betriebe wie z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gelten noch strengere Vorgaben.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist zu berücksichtigen, dass von dieser Regelung Beschäftigtendaten betroffen sind, die als Gesundheitsinformationen nach Art. 9 DSGVO einen besonderen Schutz genießen. Demzufolge ist hier im höchsten Maß auf eine datenschutzkonforme Umsetzung zu achten.

Homeoffice-Pflicht

Mit Inkrafttreten des novellierten Gesetzes gilt bundesweit wieder eine Homeoffice-Pflicht. Dies gilt für Mitarbeiter:innen mit Büroarbeitsplätzen oder vergleichbaren Tätigkeiten. Im Detail wurde im Wesentlichen die bereits Anfang des Jahres gültige gesetzliche Regelung reaktiviert. Demzufolge muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter:innen ein Homeoffice-Angebot unterbreiten, soweit nicht zwingende betriebliche Belange entgegenstehen. Die Mitarbeiter:innen andererseits müssen dieses Angebot annehmen, soweit nicht ihrerseits relevante persönliche Gründe entgegenstehen.

Sofern Beschäftigte ihrer Tätigkeit außerhalb der Betriebsräume nachgehen, sind immer datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Insbesondere ist auch dann die Sicherheit der Datenverarbeitung durch angemessene Maßnahmen zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei einer gesetzlichen Verpflichtung zum Homeoffice.

Im Laufe des letzten Jahres haben wir Sie bereits mit Entwürfen für vertragliche Regelungen, Handlungsanweisungen und Richtlinien für einen datenschutzkonformen Homeoffice-Einsatz unterstützt. Aufgrund der vergleichbaren gesetzlichen Regelung können diese wieder beziehungsweise weiterhin eingesetzt werden.

Neue Arbeitsschutzverordnung

Die Vorgaben des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes sind abstrakt formuliert. Um im Detail festzulegen, welche Maßnahmen Arbeitgeber konkret zu ergreifen haben, wird das Bundesgesundheitsministerium in § 28 b Abs. 6 ermächtigt, eine entsprechende Rechtsverordnung (Corona Arbeitsschutzverordnung) zu erlassen. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden dort dann insbesondere auch Regelungen zu Dokumentations- und Überwachungspflichten des Arbeitgebers getroffen. Da eine Dokumentation im hier beschriebenen Bereich immer eine Verarbeitung von Beschäftigtendaten betrifft, sind die kommenden Bestimmungen gerade aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst relevant.

Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.

Ihr Team der aigner business solutions GmbH wird Sie auch zukünftig über relevante Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Beschäftigtendatenschutz und Infektionsschutz informieren.

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Nadja-Maria

Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.

Schlagworte: Datenschutz, Corona