Jedes zehnte Cookie-Banner verstößt gegen geltendes Recht

von Désirée

So lautet das Ergebnis einer Überprüfung von knapp 1000 Websites durch Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Wie deren Bundesverband am 17.09.2021 meldete, haben mehrere Verbraucherzentralen und -verbände die Websites darauf überprüft, ob sie Cookie-Banner rechtskonform einsetzen.

Die Verbraucherverbände bündeln ihre Kräfte, um Verbraucher noch besser vor dem Sammeln ihrer Daten zu schützen. Als Auftakt haben sie die Untersuchung der Cookie-Banner bereits im April 2021 angestoßen. Dabei haben sie Websites unterschiedlicher Branchen geprüft, so z. B. Lebensmittel-Lieferdienste, Telekommunikation, Fitness-Studios oder Vergleichsportale.

Cookie-Banner Verstoß: 10 Prozent der Cookie-Banner laut Bundesverband klar rechtswidrig – Abmahnung folgte

Als Ergebnis meldete der Bundesverband, dass 10 Prozent der geprüften Cookie-Banner eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen würden. Daher hätten die Verbraucherverbände rund 100 Unternehmen abgemahnt und etliche Unterlassungserklärungen unterschreiben lassen.

Doch was sind Abmahnungen eigentlich? Abmahnungen dienen dazu, von Unternehmen zu verlangen, ein rechtswidriges Verhalten einzustellen. Verbraucherverbände können nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG berechtigt sein, Abmahnungen auszusprechen. In Kombination mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen sind sie ein wirksames Mittel für Verbraucherzentralen, die Rechte von Verbrauchern zu schützen. Durch Unterschreiben der Unterlassungserklärungen verpflichten sich Unternehmen dazu, eine Strafe zu zahlen, wenn sie den abgemahnten Rechtsverstoß erneut begehen würden.

Websites nutzen Graubereiche von Dark Patterns

Die Prüfung der Verbände habe auch ergeben, dass einige Websites sich in rechtlichen Graubereichen bewegen, indem Unternehmen sogenannte Dark Patterns nutzen. Als Dark Patterns wird in Bezug auf Cookie-Banner eine Methode bezeichnet, die Websitebesucher mittels (optischer) Gestaltung der Banner dazu zu verleiten soll, allen Cookies zuzustimmen. Die Rechtmäßigkeit von Dark Patterns bezweifelt auch der Datenschutz-Verein noyb (none of your business), welcher gegen etliche Unternehmen deswegen Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden eingereicht hat (sehen Sie hierzu unseren Artikel „Noyb legt Beschwerden bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden gegen Cookie-Banner ein“). Der Ausgang dieser Verfahren wird noch abgewartet.

Die Aktion der Verbraucherverbände zeigt, dass Unternehmen den Datenschutz auch bei der Gestaltung ihrer Websites ernst nehmen sollten. Verstöße können schnell teuer werden. Dabei drohen nicht nur hohe Bußgelder nach der DSGVO sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Zudem können Rechtsverstöße zu Imageschäden führen.

Sind auch Sie sich nicht sicher, ob Ihre Website Cookies setzt und ob Ihr Cookie-Banner datenschutzkonform gestaltet ist, kommen Sie zu uns! Wir helfen Ihnen mit einem Quick-Check Ihrer Website und können Ihnen genau sagen, was Ihr Handlungsbedarf ist.

Verwenden Sie dazu einfach unser Kontaktformular. Außerdem können Sie uns in der Zentrale in Hutthurm unter +49 (0) 8505 91927 – 0 oder in unserer Niederlassung in München unter +49 (0) 89 413 2943 – 0 telefonisch erreichen.

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Désirée

Die Diplomjuristin Désirée studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und war mehrere Jahre in Berlin in einem landeseigenen Unternehmen für Immobilienprojekte als Projektmanagerin Recht und Datenschutzbeauftragte tätig. Désirée bereichert das Team nicht nur mit ihrem juristischen Know-How sondern ist auch im Bereich der Organisation und Dokumentation, sowie im Rahmen der immer wichtiger werdenden DIN-ISO Normen und für Zertifizierungsprozesse erste Ansprechpartnerin. „Für das Wohl unserer Kunden sind mir offene Kommunikation sowie eine strukturierte, effiziente und gründliche Arbeitsweise wichtig.“