Eine der größten Veränderungen betrifft das Bewerbungsverfahren. Arbeitgeber müssen künftig schon in Stellenanzeigen oder spätestens vor dem ersten Gespräch offenlegen, welches Gehalt oder welche Gehaltsspanne für die Position vorgesehen ist.
Gleichzeitig dürfen Bewerbende nicht mehr nach ihrem bisherigen Verdienst gefragt werden. Damit soll verhindert werden, dass alte Gehaltsunterschiede in neue Jobs übernommen werden.
Auch für Beschäftigte selbst gibt es neue Rechte. Sie können in Zukunft Auskunft über ihr eigenes Gehalt und den Durchschnittsverdienst von Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit einfordern. Dieses Auskunftsrecht wird allen Beschäftigten, unabhängig von der Größe zustehen.
Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen regelmäßig umfassende Berichte über die Gehaltsstrukturen vorlegen, ab 250 Mitarbeitenden sogar jedes Jahr. Wird dabei ein Unterschied von mehr als fünf Prozent festgestellt, das von dem Unternehmen nicht anhand objektiver Faktoren (z.B. Ausbildungsniveau, akuten Personalmangel) gerechtfertigt bzw. innerhalb von sechs Monaten beseitigt werden kann, ist das Unternehmen verpflichtet, gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung die Ursachen zu prüfen und ein Abhilfeverfahren durchführen.