Die Diplomjuristin Désirée studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und war mehrere Jahre in Berlin in einem landeseigenen Unternehmen für Immobilienprojekte als Projektmanagerin Recht und Datenschutzbeauftragte tätig. Désirée bereichert das Team nicht nur mit ihrem juristischen Know-How sondern ist auch im Bereich der Organisation und Dokumentation, sowie im Rahmen der immer wichtiger werdenden DIN-ISO Normen und für Zertifizierungsprozesse erste Ansprechpartnerin. „Für das Wohl unserer Kunden sind mir offene Kommunikation sowie eine strukturierte, effiziente und gründliche Arbeitsweise wichtig.“
Was sind Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse?
Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse sind in § 2 Abs. 14 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) definiert. Sie sind eingeteilt in 3 Kategorien, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
- UBI 1: Unternehmen der Rüstungsbranche
- UBI 2: Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe eine erhebliche volkwirtschaftliche Bedeutung für Deutschland haben einschließlich deren bedeutende Zulieferer. (Die relevanten Größen zur Bestimmung der UBI 2 werden gemäß § 2 Abs. 14 letzter Satz i. V. m. § 10 Abs. 5 BSIG noch in einer gesonderten Verordnung festgelegt.)
- UBI 3: Unternehmen, die mit Gefahrenstoffen der oberen Klasse umgehen