Reaktion zum Schrems II Urteil US-amerikanisches Handelsministerium veröffentlicht White Paper

von Nadja-Maria

Das Urteil des EuGH, das die Unwirksamkeit des Privacy Shield Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA festgestellt hat (Schrems II), ist auch in den USA nicht unbemerkt geblieben.  So hat das US-Handelsministerium als Reaktion nun ein White Paper zur datenschutzrechtlichen Risikoanalyse im Rahmen des Datenexports in die USA veröffentlicht.

Auswirkungen auch für US-Amerikanische Unternehmen

Dies zeigt, dass das angesprochene EuGH-Urteil nicht nur Konsequenzen für europäische Unternehmen hat. Vielmehr könnte es auch für US-Amerikanische Unternehmen gravierende Folge haben, sollte letztendlich kein einfacher Datenexport in die USA mehr möglich sein. Ist doch die Europäische Union auch für große US-Amerikanische IT-Unternehmen ein relevanter Markt.

Argumente des Handelsministeriums

Inhaltlich nimmt das White Paper zu den Argumenten Stellung, die der EuGH konkret aufgeführt hat, um die Unwirksamkeit des Privacy Shield Abkommens zu begründen. Daher wird insbesondere auf den potenziellen Zugriff der Geheimdienste auf europäische personenbezogenen Daten sowie auf die hiergegen bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten eingegangen.

Zugriff der Geheimdienste

Aus der umfangreichen Stellungnahme seien hier nur die Argumente bezüglich des Zugriffes der Geheimdienste auf übermittelte europäische Personenbezogene Daten herausgegriffen. Der EuGH sah gerade in den umfangreichen gesetzlichen Zugriffsbefugnissen der Geheimdienste einen Grund, dass europäische Personenbezogenen Daten in den USA durch das Privacy Shield nicht ausreichend geschützt sind.

Hierzu argumentiert das US-Handelsministeriums nun, dass die meisten US- Unternehmen keine Daten verarbeiten würden, die für Geheimdienste überhaupt interessant seien und dass es keinen Grund gebe, hier einen Zugriff anzunehmen.

Ob diese Argumentation überzeugt, sein nun jedem unserer Leserinnen und Leser überlassen.

Fakt ist jedoch, dass die US-Amerikanischen Geheimdienste über weitreichende gesetzliche Eingriffsbefugnisse verfügen und diese auch grundsätzlich keine Ausnahmen für europäische Personenbezogenen Daten beinhalten.

Auswirkungen des White Papers

Zu beachten ist bei dieser Veröffentlichung, dass das White Paper ausdrücklich keine rechtliche Bindung hat und nur als Auslegungs- und Argumentationshilfe für betroffene Unternehmen gedacht ist. Ob und wenn ja, in wie fern die Argumente des US-Handelsministeriums durch europäische Behörden und Gerichte berücksichtigt werden, ist derzeit nicht absehbar. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass hier von europäischer Seite schnellstmöglich ein pragmatischer Kompromiss zur Legitimation des Datenexports in die USA gefunden wird.

 

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Nadja-Maria

Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.