Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Schadenersatz nach einer Datenpanne?
Datenpannen können bei den betroffenen Personen zu schwerwiegenden materiellen und auch immateriellen Schäden führen. Zu denken ist zum Beispiel an eine Veröffentlichung von sensiblen Daten, die bei den betroffenen Personen zu Rufschädigung führen könnte. Betroffene Personen könnten nun geneigt sein, den datenschutzrechtlich Verantwortlichen zum finanziellen Ausgleich der Schäden aufzufordern. Für einen wirksamen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden aus der Datenschutzgrundverordnung ist es aber erforderlich, dass der Verantwortliche auch gegen eine ihn treffende Verpflichtung verstoßen hat.
Ein Anknüpfungspunkt für eine Schadenersatzforderung nach einer Datenpanne könnte die Vorgabe aus Art. 24 und 32 DSGVO zur Ergreifung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Datenverarbeitung sein. Hintergrund dieser Überlegung ist, dass die Datenpanne gerade gezeigt hat, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Verantwortlichen in der Praxis nicht geeignet waren. Wären nämlich angemessene Maßnahmen ergriffen worden, hätte die Datenpanne verhindert werden können und der Verantwortliche habe demzufolge gegen die Verpflichtung aus Art. 24 und 32 verstoßen.