Die Diplomjuristin Désirée studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und war mehrere Jahre in Berlin in einem landeseigenen Unternehmen für Immobilienprojekte als Projektmanagerin Recht und Datenschutzbeauftragte tätig. Désirée bereichert das Team nicht nur mit ihrem juristischen Know-How sondern ist auch im Bereich der Organisation und Dokumentation, sowie im Rahmen der immer wichtiger werdenden DIN-ISO Normen und für Zertifizierungsprozesse erste Ansprechpartnerin. „Für das Wohl unserer Kunden sind mir offene Kommunikation sowie eine strukturierte, effiziente und gründliche Arbeitsweise wichtig.“
Die Nachricht bzgl. dem Tod überprüfen
Treten Angehörige an Unternehmen mit der Todesnachricht heran, ist dies oft verbunden mit der Bitte, bestimmte Auskünfte zu geben. Hintergrund sind im Rahmen der Erbfolge oftmals Unklarheiten über das Vermögen des Verstorbenen.
Verantwortliche Unternehmen sollten vorsichtig sein und den Fall genau prüfen. Grundsätzlich ist die DSGVO nicht für Verstorbene anwendbar (s.a. Erwägungsgrund 27) – jedoch sollte der Verantwortliche sich zunächst versichern, dass der betreffende Kunde tatsächlich verstorben ist.
Es kam schon vor, dass wütende Ex-Partner sich gegenseitig im gesamten Bekanntenkreis für tot erklärt oder Nachbarn sich üble Scherze erlaubt haben.