VIDEO: 3G am Arbeitsplatz – alles Wissenswerte zur Corona Schutzverordnung und deren Datenschutz

von Jan

Seit Kurzem steht die Corona-Ampel in ganz Bayern auf Rot und bringt verschärfte Regelungen zur Infektionsbekämpfung mit sich. Die für jede Stufe geltenden Regelungen wurden erst zum 05.11.2021 mit der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut auf die sich zuspitzende Infektionslage im Freistaat angepasst.

3G am Arbeitsplatz für alle Beschäftigte

Neu eingefügt wurde insbesondere, dass nun auch für alle Beschäftigte eine 3G-Regelung bei Betreten der Betriebe gilt. Zuvor war dies nur für Betriebe verpflichtend, deren Beschäftigte im direkten Kundenkontakt arbeiten, nun reicht auch ein möglicher Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen aus. Zumindest dann, wenn in einem Betrieb mehr als 10 Beschäftigten angestellt sind.

Und der Datenschutz?

Die neuen Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz haben natürlich auch Auswirkungen auf den Datenschutz. Im Grundsatz ist der Impf-, Test- beziehungsweise Genesenstatus ein personenbezogenes Datum. Da hierbei der Bereich der persönlichen Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berührt ist, liegt sogar eine besonders schützenswerte Information nach Art. 9 DSGVO vor.

Wie gehe ich mit diesen Daten um?

Demzufolge wurde in den letzten Monaten heiß diskutiert, wie im betrieblichen Kontext mit diesen Informationen umzugehen ist. Während über den Sommer hinweg das Vorzeigen der entsprechenden Nachweise immer mehr zur Routine wurde und der Zutritt zu Kinos, Gastronomie und vielen Veranstaltungen nur unter Einhaltung von 3G möglich war, blieb der betriebliche Bereich überwiegend gesetzlich ungeregelt. Demzufolge war herrschende Meinung, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, Informationen über den Impf-, Test- beziehungsweise Genesenstatus seiner Beschäftigten einzuholen beziehungsweise der Arbeitnehmer hierüber keine Auskunft geben muss.

Dieser Befund ist nun zumindest in Bayern und soweit die Corona Ampel auf Rot steht, nicht mehr in dieser Form zu halten.  So ist ein Arbeitgeber gesetzlich nun verpflichtet, die 3G-Regelung auch in seinem Betrieb umzusetzen. Mehr zu dem Thema 3G am Arbeitsplatz erfahren Sie in unserem YouTube Videobeitrag.

 

Im Videobeitrag werden o. g. Punkte und weitere folgende Kapitel vermittelt:

Themenerklärung und Rechtsgrundlage

Konkrete gesetzliche Vorgabe

Datenschutzrechtliche Relevanz

Empfehlung zur datenschutzrechtlichen Lösung

Neue Verordnung bietet kein Fragerecht

Anderweitige datenschutzrechtliche Verpflichtungen

Dauer der Aufbewahrung

Speicherbegrenzung

Grundlegende Informationen

Hier geht es zum oben genannten Videobeitrag:

Die aigner business solutions GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Datenschutz und IT-Sicherheit und gehört in Bayern zu den führenden Dienstleistern in diesem Bereich. Mit insgesamt über 30 Mitarbeitern in der Zentrale in Hutthurm bei Passau und seiner Niederlassung in München betreut das Unternehmen nationale und internationale Konzerne sowie KMUs.

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Jan

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