Wie lautete die Stellungnahme der luxemburgischen Aufsichtsbehörde?
Konkret bemängelte die Aufsichtsbehörde insbesondere, dass der Datenschutzbeauftragte entgegen Art. 38 Abs. 3 DSGVO nicht der höchsten Managementebene berichtete, nicht ausreichend qualifiziert war und nicht angemessen in alle Fragen des Schutzes personenbezogener Daten einbezogen wurde.
In diesem Videobeitrag erläutern wir Ihnen alles zu dem oben genannten Vorfall, was genau die Art. 38 & 39 DSGVO sind & warum dieser auch eine Rolle für Sie und Ihr Unternehmen spielt bzw. spielen kann.