VIDEO: Datenschutzbußgeld aufgrund Verstöße von Art. 38 & 39 DSGVO – verhängt von der Datenschutzaufsichtsbehörde Luxemburg

von Jan

Im Rahmen einer Überprüfung eines Unternehmens wurden Mängel bei der Umsetzung des Art. 38 und Art. 39 DSGVO festgestellt und ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängt.

Wie lautete die Stellungnahme der luxemburgischen Aufsichtsbehörde?

Konkret bemängelte die Aufsichtsbehörde insbesondere, dass der Datenschutzbeauftragte entgegen Art. 38 Abs. 3 DSGVO nicht der höchsten Managementebene berichtete, nicht ausreichend qualifiziert war und nicht angemessen in alle Fragen des Schutzes personenbezogener Daten einbezogen wurde.

In diesem Videobeitrag erläutern wir Ihnen alles zu dem oben genannten Vorfall, was genau die Art. 38 & 39 DSGVO sind & warum dieser auch eine Rolle für Sie und Ihr Unternehmen spielt bzw. spielen kann.

Datenschutzbußgelder wegen unzureichender Einbindung/Verstöße gegen Art. 38 & 39 DSGVO – ein weiterer Blogbeitrag

Zu diesem äußerst relevanten Thema haben wir in der Vergangenheit bereits einen Blogbeitrag erstellt, wo wir konkret auf das allgemeine Thema „Datenschutzbußgeld wegen unzureichender Einbindung – Die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Stellung des Datenschutzbeauftragten“ eingehen. Den Beitrag finden Sie auf unserer Website oder hier.

 

Im Videobeitrag werden konkret folgende vier Überpunkte behandelt & detailliert dargestellt:

Warum ist das verhängte Bußgeld der luxemburgischen Aufsichtsbehörde so relevant?

Was wird dem Verantwortlichen konkret vorgeworfen?

Wie hoch war das Bußgeld?

Welche Handlungsempfehlung leiten wir aufgrund von Verhängung dieses Bußgeldes ab?

Hier geht es zum oben genannten Videobeitrag:

Datenschutzbußgelder wegen unzureichender Einbindung/Verstöße gegen Art. 38 & 39 DSGVO – ein weiterer Blogbeitrag

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Jan

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