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Welche konkrete Rolle nimmt der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen ein?
Ein ganz guter Punkt, der auch in der Praxis oft zu Missverständnissen führt. Der Datenschutzbeauftragte ist nicht dafür da oder es gehört nicht zu seinem Aufgabenspektrum, konkrete Entscheidungen über Datenverarbeitungsvorgänge zu treffen, vielmehr ist seine Funktion eine beratende, gegenüber der Geschäftsführung, dem obersten Leitungsgremium einer Institution aber auch zum Beispiel gegenüber den betroffenen Personen und dort bringt er dann sein ganzes Know-How, sein Fachwissen ein, um für alle Beteiligte die bestmögliche, datenschutz-freundlichste Form der Datenverarbeitung zu finden.
Zusammenfassend ist der Datenschutzbeauftragte der klassische Berater, die Entscheidungen trifft die verantwortliche Stelle, also das Unternehmen selbst. Der Datenschutzbeauftragte kommt eben hier nur beratend zur Tätigkeit.
Diese und weiteren Punkte werden ausführlich im Videobeitrag behandelt:
– Wer trifft die Entscheidung, ob eine Datenverarbeitung durchgeführt werden darf?
– Gibt es Unterschiede zwischen externe & interne Datenschutzbeauftragte?
– Kann jeder die Rolle des internen Datenschutzbeauftragten einnehmen?