Über die Überwachung und Meldung von Daten zu den CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen.
Zu den besonderen Herausforderungen einer Datenschutzbeauftragten gehört es, sich auch mit auf den ersten Blick fachfremden Fragen direkt aus der Praxis beschäftigen zu dürfen. Die Durchführungsverordnung EU 2021/392 fällt in jedem Fall in diesen Bereich. Die EU möchte in diesem Falle die verkehrsbedingten CO2-Emissionen innerhalb der Europäischen Union senken. Die Verordnung beschäftigt sich mit der Übermittlung und Auswertung von CO2-Emissionswerten und Verbrauchswerten aus dem Regelbetrieb. Verbrauchswerte aus Fahrzeugen werden hierbei mit der FIN (Fahrzeug Identifikationsnummer) verknüpft – das Resultat: Die tatsächlichen CO2-Emissionswerte sind mit dem Halter verknüpft und somit personenbezogene Daten nach der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO).