VIDEO: Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 – Datenschutz und die CO2-Datenübermittlung

von Jan

Die Europäische Union ist bestrebt, die verkehrsbezogenen CO2-Emissionen zu reduzieren. Demzufolge hat sie Grenzwerte & eine neue EU Durchführungsverordnung für die zulässige CO2-Emission für Fahrzeuge erlassen – die Durchführungsverordnung EU 2021/392.

Über die Überwachung und Meldung von Daten zu den CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen.

Zu den besonderen Herausforderungen einer Datenschutzbeauftragten gehört es, sich auch mit auf den ersten Blick fachfremden Fragen direkt aus der Praxis beschäftigen zu dürfen. Die Durchführungsverordnung EU 2021/392 fällt in jedem Fall in diesen Bereich. Die EU möchte in diesem Falle die verkehrsbedingten CO2-Emissionen innerhalb der Europäischen Union senken. Die Verordnung beschäftigt sich mit der Übermittlung und Auswertung von CO2-Emissionswerten und Verbrauchswerten aus dem Regelbetrieb. Verbrauchswerte aus Fahrzeugen werden hierbei mit der FIN (Fahrzeug Identifikationsnummer) verknüpft – das Resultat: Die tatsächlichen CO2-Emissionswerte sind mit dem Halter verknüpft und somit personenbezogene Daten nach der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO).

Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 – Datenschutz und die CO2-Datenübermittlung – ein weiterer Blogbeitrag

Zu diesem äußerst relevanten Thema haben wir ebenso einen ausführlichen Blogbeitrag geschrieben, in dem wir konkret auf das Thema „Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 – Datenschutz und die CO2-Datenübermittlung“ eingehen. Den Beitrag finden Sie auf unserer Website oder hier.

 

Im Videobeitrag werden konkret folgende Punkte besprochen:

Worum geht es in der EU-Verordnung genau?

Welches datenschutzrelevantes Thema ist das nun für uns bzw. Unternehmen/Kunden

Welche Fahrzeuge sind prinzipiell davon betroffen?

Bin ich als Halter eines Fahrzeuges dazu verpflichtet, meine Verbrauchswerte an den Hersteller zu übermitteln?

Ist dieser Prozess eine Art Profiling?

Welche zusätzlichen Vorgaben sind noch zu beachten?

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Datenübermittlung?

Mit wem setze ich mich in Kontakt, wenn ich eine Datenverarbeitung meiner Daten verweigere?

Hier geht es zum oben genannten Videobeitrag:

Die aigner business solutions GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Datenschutz und IT-Sicherheit und gehört in Bayern zu den führenden Dienstleistern in diesem Bereich. Mit insgesamt über 20 Mitarbeitern in der Zentrale in Hutthurm bei Passau und seiner Niederlassung in München betreut das Unternehmen nationale und internationale Konzerne sowie KMUs.

Sie möchten sich von unseren Experten in den Bereichen Informationssicherheit oder Datenschutz helfen lassen? Kontaktieren Sie uns gerne!

Zentrale Hutthurm Tel.: +49 (0) 8505 91927 – 0
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Für weitere Informationen besuchen Sie auch unsere Website: www.aigner-business-solutions.com

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Jan

Jan ist seit seiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung als Business Development Manager bei der aigner business solutions tätig. Jan setzt seine Kreativität, Talent für Bildbearbeitung und Leidenschaft für Videoschnitt in unserer Marketingabteilung ein und unterstützt zudem den Vertriebsprozess bei ihren alltäglichen Aufgaben. Nicht zuletzt dürfen sich unsere Kunden und Follower stets über neue interessante Inhalte auf unseren Social Media Kanälen und in unseren Newslettern freuen.