Gmail jetzt Auftragsverarbeitung – Und wie Sie Gmail DSGVO-konform nutzen können

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 05.02.2020 entschieden, dass Gmail kein Telekommunikationsdienst ist. Gmail ist damit als klassische Auftragsverarbeitung zu sehen und unterliegt somit speziellen Anforderungen der DSGVO. Was Sie tun müssen um Gmail DSGVO-konform zu nutzen, verraten wir ihnen im folgenden Blogartikel. 

assets/images/e/gmail-f876f400.jpg

Was ist überhaupt geschehen?

Am 05.02.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Münster ein Gerichtsurteil erlassen, nach dem der von Google angebotene Dienst Gmail kein Telekommunikationsdienst ist. Begründet wurde die Entscheidung (Az. 13 A 17/16) folgendermaßen: Um als Telekommunikationsdienst i. S. v. § 3 Nr. 24 TKG zu gelten, müsste Gmail ganz oder überwiegend Signale übertragen. Zwar betreibe Google eine eigene Netzinfrastruktur in Deutschland. Diese würde jedoch vornehmlich für Youtube und die Suchmaschine genutzt und nicht für die Übertragung von Signalen. Beim Versenden und Empfangen von E-Mails beschränke sich die Tätigkeit von Google darauf, dass IP-Adressen der Endgeräte den E-Mail-Adressen zugeordnet, Nachrichten in Datenpakete zerlegt und in das offene Internet eingespeist bzw. von dort empfangen und den Empfängern zugeleitet würden.  

Die Bundesnetzagentur wurde daher verpflichtet, Gmail als Telekommunikationsdienst aus dem öffentlichen Verzeichnis zu entfernen. Damit ist der jahrelange Streit, der bereits 2012 begann, zwischen Bundesnetzagentur und Google geklärt. Die Bundenetzagentur hatte Google per Bescheid zur Anmeldung von Gmail als Telekommunikationsdienst verpflichten wollen. Google hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt, war unterlegen und hatte Berufung zum Oberverwaltungsgericht eingelegt, welches die Frage dem EuGH vorgelegt hatte. Der EuGH sah Gmail in seinem am 13.06.2019 ergangenen Urteil (Az. C-193/18) nicht als Telekommunikationsdienst an. Dem schloss sich nun das OVG Münster mit seinem Urteil vom 05.02.2020 an.  

Wie Sie Gmail DSGVO-konform im Unternehmen nutzen können.

Aus dem Urteil folgt, dass Gmail als Auftragsverarbeitung anzusehen und um Gmail DSGVO-konform zu nutzen, ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen ist. Die entsprechenden Vertragsklauseln stellt  Google im Rahmen des kostenpflichtigen Produkts G Suite zur Verfügung. Hier sollten Sie, wenn Sie Gmail DSGVO-konform nutzen wollen, sichergehen, dass Sie die aktuelle Version der entsprechenden Vertragsklauseln prüfen und akzeptieren, sonst laufen Sie Gefahr Gmail nicht DSGVO-konform zu nutzen und es besteht das Risiko, dass ein Bußgeld gegen Sie verhängt wird. Um zu erfahren, welche Vertragsklauseln von Google aktuell sind und wie Sie diese prüfen und akzeptieren können, folgen Sie diesem Link.

Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Systeme wirklich allen Anforderungen der DSGVO gerecht werden, können wir Ihnen gerne dabei helfen Ihre Systeme auf DSGVO-Konformität zu prüfen. Folgen Sie dazu diesem Link zu unserem Angebot.