Wer ein Emotionserkennungssystem oder eines System zur biometrischen Kategorisierung betreiben möchte, muss die betroffenen Personen hierüber explizit informieren.
Betreiber müssen zudem so genannten „Deepfakes“ in Form von künstlich erzeugen oder veränderten Bild-, Ton- oder Videoinhalten Kennzeichen. Ein Deepfake ist ein Inhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen kann. Anlass ist hier die Verwechslungsgefahr mit der „Realität“ und nicht etwas eine Missbrauchsabsicht oder der Verwendungszweck.
Diese Pflicht ist besonders praxisrelevant. Mittels KI sind Fotos oder Videos schnell für die nächste Werbekampagne oder Veröffentlichung erstellt oder angepasst. Hier muss in Zukunft in vielen Fällen eine Kennzeichnung erfolgen.
Die EU-Kommission hat bereits Leitlinien für die Auslegung der Transparenzpflichten in englischer Sprache veröffentlicht („Guidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems under Article 50 of the AI Act)“).
Wichtig ist hier: Es soll nicht auf einen fiktiven durchschnittlichen Betrachter ankommen, sondern der konkrete Empfängerkreis muss betrachtet werden. Wer also hauptsächlich Kinder, alte Menschen oder sonst leicht beeinflussbare Personen adressiert, muss einen besonders strengen Maßstab anlegen. Auch lassen allenfalls kleine unerhebliche Veränderungen wie Details im Hintergrund, Anpassungen der Beleuchtung, Farb- und Rauschkorrekturen die Kennzeichnungspflicht entfallen.
Finale oder rechtsverbindliche Kriterien gibt es diesbezüglich bisher nicht, ebenso wenig Rechtsprechung. Im Zweifel ist hier also Vorsicht geboten.
Als letzte Pflicht müssen Betreiber künstlich erzeugten oder manipulierten Text kennzeichnen, wenn dieser die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren soll. Diese Pflicht kann entfallen, wenn eine menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt und wenn eine Person oder ein Unternehmen die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.
Wer Texte oder Blogbeiträge veröffentlich, muss hier genau prüfen, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht.