VIDEO: DATENPANNEN - welche Meldepflichten gelten?

von Carolin

Wann muss eine Datenpanne gemeldet werden und ab wann beginnt eigentlich die 72-Stunden-Frist?

In diesem Video widmen wir uns den Meldepflichten bei Datenpannen und dem richtigen Vorgehen im Ernstfall. Erfahren Sie, warum nicht jeder Vorfall automatisch gemeldet werden muss, eine schnelle Risikobewertung aber entscheidend ist. Carolin Bauer und Ramona Höfler erläutern, welche Anforderungen Unternehmen beachten müssen und wie klare Zuständigkeiten helfen, rechtzeitig und strukturiert zu reagieren.

Im Fokus stehen:

  • Datenpannen erkennen: Was eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ausmacht – von fehlversendeten E-Mails über verlorene Datenträger bis hin zu Ransomware-Angriffen.
  • Meldepflicht & Risikobewertung: Wann eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erforderlich ist und warum auch nicht meldepflichtige Vorfälle intern dokumentiert werden müssen.
  • 72-Stunden-Frist & Meldeinhalte: Wann die Frist beginnt, welche Angaben in die Meldung gehören und warum fehlende Informationen nachgereicht werden können.
  • Information der Betroffenen: Unter welchen Voraussetzungen betroffene Personen benachrichtigt werden müssen und warum eine klare, verständliche Kommunikation wichtig ist.
  • Parallele Meldepflichten: Warum neben der DSGVO auch NIS-2 und der Cyber Resilience Act berücksichtigt und weitere Meldewege geprüft werden müssen.
  • Interne Meldewege & Zusammenarbeit: Wie klare Eskalationswege und das Zusammenspiel von Datenschutz, IT-Sicherheit, Recht, Compliance, Kommunikation und Geschäftsleitung wertvolle Zeit sparen.

Fazit: Datenpannenmanagement ist mehr als das Ausfüllen eines Formulars. Wer Verantwortlichkeiten festlegt, Prozesse vorbereitet und Szenarien durchspielt, schafft die Grundlage, um Vorfälle rechtssicher, strukturiert und vertrauenswürdig zu bewältigen

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Die aigner business solutions GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Datenschutz und Informationssicherheit und gehört in Bayern zu den führenden Dienstleistern in diesem Bereich. Mit insgesamt über 30 Mitarbeitern in der Zentrale in Hutthurm bei Passau und seiner Niederlassung in München betreut das Unternehmen nationale und internationale Konzerne sowie KMUs.

 

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Carolin

Carolin verfügt als geprüfte kaufmännische Betriebswirtin über mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Datenschutz und behält den Blick fürs Ganze. Ihre Erfahrungen aus dem kaufmännischen Bereich verknüpft sie bereichernd mit ihrer Qualifikation als TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Die praktische Umsetzung der DSGVO, individuelle Lösungsansätze für Unternehmen sowie Datenschutz im Gesundheitswesen sind ihre Spezialgebiete. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Erstellung von Konzepten, Prozessoptimierungen sowie der praxisnahen und lösungsorientierten Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen.