Nadja-Maria leitet unser Inhouse-Juristen-Team. Sie studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit anschließendem Referendariat sowie erstem und zweitem Staatsexamen. Ihr Spezialgebiet ist Datenschutzrecht. Ihr fundiertes Wissen hält sie jederzeit aktuell. Für unsere Kunden und unser Team hat sie so immer einen Rat für eine passgenaue Lösung parat.
Wer ist vom Cyber Resilience Act (CRA) wirklich betroffen und welche Pflichten kommen je nach Marktrolle auf Hersteller, Importeure, Händler und Open-Source-Akteure zu?
In diesem Video vertiefen wir die rollenspezifischen Anforderungen der neuen EU-Verordnung für Produkte mit digitalen Elementen. Wir beleuchten, warum der CRA weit über klassische Softwarehersteller hinausgeht, und erklären praxisnah, welche konkreten Prüf-, Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten für die jeweiligen Abschnitte der Lieferkette gelten.
Im Fokus stehen:
- Der Hersteller im Zentrum: Hauptverantwortung von der sicheren Entwicklung bis zum White-Labeling
- Importeure in der Pflicht: Nachweisprüfung bei Produkten aus Drittstaaten und Anpassung der Beschaffung
- Händler als Compliance-Akteure: Formale Prüfpflichten und der richtige Umgang mit Sicherheitsmeldungen
- Sonderfall Open-Source-Software: Wie freie Software differenziert behandelt wird und was für „Open-Source-Software-Stewards“ gilt
- Der erste operative Schritt: Warum die systematische Rollenklärung die Basis für Verträge, Dokumentation und Schwachstellenmanagement ist
Fazit: Ob und wie stark ein Unternehmen vom CRA betroffen ist, hängt nicht von der Branche ab, sondern von der konkreten Rolle im Markt und in der Lieferkette. Wer seine Rolle frühzeitig analysiert, schafft die nötige Rechts- und Prozesssicherheit für alle weiteren Compliance-Schritte.