VIDEO: KI - TRANSPARENZPFLICHT - Was gilt ab dem 2. August 2026?

von Jonatan

Reicht der EU AI Act aus – oder was fordert Artikel 50 konkret von Anbietern und Betreibern beim Einsatz künstlicher Intelligenz?

In diesem Video vertiefen wir die rechtlichen Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act). Wir beleuchten die Abgrenzung zwischen Anbietern und Betreibern von KI und erklären praxisnah, unter welchen Voraussetzungen Kennzeichnungspflichten für Chatbots, Deepfakes und KI-generierte Inhalte im Marketing und Unternehmensalltag verbindlich werden.

Im Fokus stehen:

  • Die klare Definition: Wer gilt rechtlich als Anbieter und wer als Betreiber von KI?
  • Die Pflichten für Anbieter: Vermeidung von Verwechslungsgefahren und maschinenlesbare Wasserzeichen
  • Die Pflichten für Betreiber: Kennzeichnung von Emotione-Erkennung, Deepfakes und öffentlichen KI-Texten
  • Stolperfalle Marketing: Besondere Vorsicht bei KI-gestützten Werbekampagnen, Aufnahmen und Blogbeiträgen
  • Wichtige Fristen und Stichtage: Was gilt ab August 2026 und welche Ausnahmen greifen erst ab Dezember 2026?

Fazit: Die neuen Transparenzpflichten sollen Täuschung und Missbrauch verhindern und bringen klare Regeln für die Praxis – Unternehmen müssen die Vorgaben jedoch rechtzeitig und sauber umsetzen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

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Die aigner business solutions GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Datenschutz und Informationssicherheit und gehört in Bayern zu den führenden Dienstleistern in diesem Bereich. Mit insgesamt über 30 Mitarbeitern in der Zentrale in Hutthurm bei Passau und seiner Niederlassung in München betreut das Unternehmen nationale und internationale Konzerne sowie KMUs.

 

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Jonatan

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften sammelte Jonatan wertvolle Erfahrungen als Rechtsanwalt in einer renommierten Passauer Anwaltskanzlei. Während dieser Zeit entdeckte er seine Leidenschaft für das Rechtsgebiet Datenschutz, dem er sich seither mit großer Begeisterung widmet.

Mit seiner langjährigen Expertise als Rechtsanwalt bringt Jonatan das ideale Rüstzeug mit, um unsere Kunden in allen Bereichen des Datenschutzes kompetent und bedarfsgerecht zu beraten. Seine umfassende Fachkenntnis und sein lösungsorientierter Ansatz stärken nicht nur unser Team der Inhouse-Juristen, sondern unterstützen auch unsere Datenschutzbeauftragten in allen erforderlichen Bereichen.

Wir freuen uns, Jonatan an Bord zu haben, und schätzen seinen wertvollen Beitrag zur rechtssicheren und praxisnahen Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen.