Das Oberverwaltungsgericht Saarland hat in seiner Entscheidung vom 16.02.2021 (Az.: 2 A 355/19) festgestellt, dass eine datenschutzrechtrechtliche Einwilligung in Werbeansprachen per Telefon nicht durch das sogenannte „Double-Opt-in-Verfahren“ in Zusammenhang mit einem „Internet-Gewinnspiel“ nachgewiesen werden kann. Die Telefonwerbung kann dann auch nicht auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden, da eine wettbewerbswidrige Verarbeitung vorliege.
von Nadja-Maria
Das Widerspruchsrecht des Art. 21 DSGVO ist sicherlich nicht so prominent wie etwa das Recht auf Datenlöschung (Recht auf Vergessen) nach Art. 17 DSGVO. Nichtsdestotrotz sind hier einige datenschutzrechtliche Feinheiten zu beachten, die wir in diesem Beitrag beleuchten werden.
Weiterlesen Das Recht zum Widerspruch – Art. 21 DSGVO unter der Lupe
Die Zahlungsabwicklung über Dienstleister ist bequem, schnell und einfach – für Kunden und verantwortliche Unternehmen. Wir erklären im Folgenden, was verantwortliche Unternehmen datenschutzrechtlich beachten müssen, wenn sie bei der Zahlungsabwicklung mit ihren Kunden Zahlungsdienstleister einsetzen wollen.
Arbeitsteilung und Kooperation sind für viele Unternehmen nicht nur eine Frage der Notwendigkeit, Effizienz und Kostenreduktion, sondern auch eine reine Selbstverständlichkeit. Was ein anderer besser kann, kann er meist auch schneller und kostengünstiger erledigen und wer an dieselben Kunden verkauft, für den ergeben sich Synergien beim Zusammenschluss. Insofern denken viele Unternehmen bei Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Unternehmen an vieles – nur wird bei der Datenoffenlegung- und Übermittlung oftmals der Datenschutz vergessen.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Aus unserer täglichen Praxis als Datenschutzbeauftragte vieler Unternehmen wissen wir, dass DATEV® oft zum Einsatz kommt, um die betriebswirtschaftlichen Abläufe im Unternehmen zu managen. DATEV bietet hier ein breites Spektrum für EDV-basierte Buchführung, für Personalführung und für Jahresabschlüsse, um die häufigsten Anwendungsfelder zu nennen.
von Nadja-Maria
Im Mittelpunkt der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung steht der Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Hierbei handelt es sich immer um diejenige Institution, die eigenständig Zweck und Mittel der Datenübermittlung und Datenverarbeitung vorgibt. Die Datenschutzgrundverordnung geht dabei im Grundsatz von einer eigenständigen juristischen Person aus, die alle personenbezogenen Daten autonom verarbeitet und die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt.
Weiterlesen Datenübermittlung in Konzernen – Ein datenschutzrechtlicher Dauerbrenner