von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die Datenschutzaufsichtsbehörden nehmen nun den Drittstaatenexport personenbezogener Daten und die Einhaltung der im Schrems II Urteil aufgestellten Grundsätze in den Blick.

Am 01.06.2021 gab die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bekannt, dass Datenschutzaufsichtsbehörden mehrerer Bundesländer die Datenübermittlungen von Unternehmen in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR überprüfen werden.

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Seit dem Inkrafttreten der DSGVO begleiten Unternehmen nicht mehr nur die Datenschutzmaßnahmen in den organisatorischen Prozessen, wie z. B. in der Personalabteilung eines Unternehmens oder der IT, sondern auch immer mehr im Online-Marketing – und das ganz speziell auf Webseiten. Darum geht es in diesem Video – Webchecks – wie wichtig sind diese genau und was gibt es eigentlich alles zu beachten?

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Frau Dr. Imke Sommer, teilte in einer aktualisierten Orientierungshilfe mit, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von Faxgeräten nicht möglich sei.

Obwohl in einer digitalisierten Welt ein Faxgerät wie ein Relikt aus einer längst vergangenen Zeit erscheint, wird es nach wie vor von vielen Unternehmen, Kanzleien und Praxen genutzt. Sei es als Kommunikationsmittel mit Gerichten und Behörden zur Wahrung von Fristen oder zum Versand von Informationen oder Befunden.

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von Nadja-Maria

Das Ende 2020 sehr kurzfristig geschlossene Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union hat auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht für Rechtsklarheit gesorgt. Der ungeregelte Brexit und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Probleme und Fragestellungen des Datenexports in ein unsicheren Drittstaat sind, wenigstens vorübergehend, verhindert.

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von Nadja-Maria

Je detaillierter Datenverarbeitungsvorgänge in der Unternehmenspraxis betrachtet werden, desto mehr datenschutzrechtliche Probleme scheinen sich zu ergeben. Wie sieht es denn z.B. mit der Verwendung von personalisierten Kontaktdaten aus, die meinem Unternehmen von Geschäftspartnern übermittelt wurden und den Arbeitnehmern des Geschäftspartners zugeordnet sind?

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Die Digitalisierung von Prozessen, die Auslagerung von Daten in Cloudlösungen, Emailarchivierung, die Umsetzung der Anforderungen aus der GoBD hinsichtlich der Dokumentation digitaler Geschäftsprozesse mit entsprechenden Speicherlösungen und Backups sowie die Erledigung der sich aus all dem ergebenden umfangreichen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz stehen im Mittelpunkt des Geschehens.

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Datenspeicherung verlagert sich vermehrt in Clouds, weg von lokalen Servern. Was vielen Unternehmen nicht bewusst ist: Es ist zwar praktisch, sich um kaum etwas mehr kümmern zu müssen, doch Datenschutz und Informationssicherheit müssen sie weiter selbst sicherstellen.

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von Ramona

„Noch mehr Papierkram, noch mehr Dokumentation. Das ist nur hinderlich und nützt niemanden“. So oder so ähnlich reagieren wohl die meisten, wenn es um das Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten geht, die nach Artikel 30 DSGVO in jeder Organisation und Unternehmen zu führen ist sobald man personenbezogene Daten verarbeiten wird. Einen zusätzlichen „monetären Anreiz“ tätig zu werden schafft der Artikel 83 DSGVO. Wer möchte schon gerne einen Bußgeldbescheid bekommen, weil der Datenschutz nicht eingehalten wurde. Wobei der Imageverlust durch Publikationen oft größer ist als der entstandene finanzielle Schaden.

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Im Arbeitsalltag eines Datenschutzbeauftragten muss man viel Überzeugungsarbeit leisten und immer wieder für die Einhaltung der DSGVO kämpfen. Unternehmen scheuen bei erforderlichen Anpassungen oft Kosten und Aufwand. Dabei stellen Unternehmensleiter die DSGVO allgemein in Frage, deren Forderungen ja viel zu überzogen seien. Im Folgenden nehmen wir das Thema „Datenschutzrechtliche Risikofaktoren“ genauer unter die Lupe:

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Könnten Sie mit Sicherheit behaupten, dass ihre Website datenschutzkonform ist? Denn wer sich im Internet gezielt auf die Suche nach Datenschutzmängeln begibt, wird sehr schnell fündig. Vom unzureichenden Cookie-Banner bis zur schlecht erreichbaren Datenschutzerklärung, ist alles dabei. Aber was ist die Ursache dafür? Wollen Unternehmen ihren rechtlichen Pflichten nicht nachkommen oder wissen sie vielleicht gar nicht, dass sie etwas falsch machen? Das erfahren Sie in unserem DSGVO-Check!

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