Das Oberverwaltungsgericht Saarland hat in seiner Entscheidung vom 16.02.2021 (Az.: 2 A 355/19) festgestellt, dass eine datenschutzrechtrechtliche Einwilligung in Werbeansprachen per Telefon nicht durch das sogenannte „Double-Opt-in-Verfahren“ in Zusammenhang mit einem „Internet-Gewinnspiel“ nachgewiesen werden kann. Die Telefonwerbung kann dann auch nicht auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden, da eine wettbewerbswidrige Verarbeitung vorliege.
von Nadja-Maria
Auch im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses beziehungsweise nach dessen Beendigung hat ein Arbeitnehmer das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten nach Art. 15 DSGVO. So weit, so klar. Wie in vielen Fällen beginnen die Probleme bei einer detaillierten Betrachtung.
Weiterlesen Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO – Urteil des BAG bringt keine Klarheit
von Nadja-Maria
Das Widerspruchsrecht des Art. 21 DSGVO ist sicherlich nicht so prominent wie etwa das Recht auf Datenlöschung (Recht auf Vergessen) nach Art. 17 DSGVO. Nichtsdestotrotz sind hier einige datenschutzrechtliche Feinheiten zu beachten, die wir in diesem Beitrag beleuchten werden.
Weiterlesen Das Recht zum Widerspruch – Art. 21 DSGVO unter der Lupe
Der Datenschutzbeauftragte ist bestellt, eine entsprechende Weiterleitung über die in der Datenschutzerklärung veröffentlichte E-Mail-Adresse, welche die E-Mail ausschließlich an das Postfach des bestellten Datenschutzbeauftragten lenkt, ist vermeintlich eingerichtet. Die Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten für Betroffene ist damit dauerhaft sichergestellt. Wirklich? Leider nein! Und das „Nein“ kann unangenehme Folgen für die verantwortliche Stelle, sprich für das Unternehmen haben!
Weiterlesen Anforderungen an die Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten
Der Fall, dass ein Kunde stirbt, tritt (hoffentlich) nicht häufig auf. Meistens sind verantwortliche Unternehmen jedoch erst einmal ratlos. Was gibt es datenschutzrechtlich zu beachten, wenn man feststellt, dass einer ihrer Kunden verstorben ist? Im Folgenden möchten wir auf einige Probleme, die uns im Alltag als Datenschutzbeauftragte immer wieder begegnen, hinweisen und darauf, was verantwortliche Unternehmen dabei zu beachten haben.
Die Zahlungsabwicklung über Dienstleister ist bequem, schnell und einfach – für Kunden und verantwortliche Unternehmen. Wir erklären im Folgenden, was verantwortliche Unternehmen datenschutzrechtlich beachten müssen, wenn sie bei der Zahlungsabwicklung mit ihren Kunden Zahlungsdienstleister einsetzen wollen.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Aus unserer täglichen Praxis als Datenschutzbeauftragte vieler Unternehmen wissen wir, dass DATEV® oft zum Einsatz kommt, um die betriebswirtschaftlichen Abläufe im Unternehmen zu managen. DATEV bietet hier ein breites Spektrum für EDV-basierte Buchführung, für Personalführung und für Jahresabschlüsse, um die häufigsten Anwendungsfelder zu nennen.
von Nadja-Maria
Je detaillierter Datenverarbeitungsvorgänge in der Unternehmenspraxis betrachtet werden, desto mehr datenschutzrechtliche Probleme scheinen sich zu ergeben. Wie sieht es denn z.B. mit der Verwendung von personalisierten Kontaktdaten aus, die meinem Unternehmen von Geschäftspartnern übermittelt wurden und den Arbeitnehmern des Geschäftspartners zugeordnet sind?
von Ramona
„Noch mehr Papierkram, noch mehr Dokumentation. Das ist nur hinderlich und nützt niemanden“. So oder so ähnlich reagieren wohl die meisten, wenn es um das Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten geht, die nach Artikel 30 DSGVO in jeder Organisation und Unternehmen zu führen ist sobald man personenbezogene Daten verarbeiten wird. Einen zusätzlichen „monetären Anreiz“ tätig zu werden schafft der Artikel 83 DSGVO. Wer möchte schon gerne einen Bußgeldbescheid bekommen, weil der Datenschutz nicht eingehalten wurde. Wobei der Imageverlust durch Publikationen oft größer ist als der entstandene finanzielle Schaden.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Könnten Sie mit Sicherheit behaupten, dass ihre Website datenschutzkonform ist? Denn wer sich im Internet gezielt auf die Suche nach Datenschutzmängeln begibt, wird sehr schnell fündig. Vom unzureichenden Cookie-Banner bis zur schlecht erreichbaren Datenschutzerklärung, ist alles dabei. Aber was ist die Ursache dafür? Wollen Unternehmen ihren rechtlichen Pflichten nicht nachkommen oder wissen sie vielleicht gar nicht, dass sie etwas falsch machen? Das erfahren Sie in unserem DSGVO-Check!