Häkchen für Datenschutz-Einwilligungen müssen Betroffene selbst setzen – so will es die DSGVO und so wurde von EuGH und BGH entschieden: Wollen Verantwortliche Daten auf Basis einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeiten, müssen die Häkchen in den Checkboxen von den Betroffenen selbst gesetzt werden. Eigentlich dürfte seit Langem klar sein, dass das Vorausfüllen der Checkboxen keine Einwilligung durch die Betroffenen darstellt, die den Anforderungen des Art. 4 Nr. 11 DSGVO genügt.

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Neben Informationssicherheit und Datenschutz gibt es noch einen 3. Bereich, in dem die VDA-ISA Anforderungen definiert. Im Videobeitrag behandeln wir diesen dritten Bereich mit dem Thema: „TISAX® Prototypenschutz“.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

In modernen Unternehmen ist es fast undenkbar Geschäftsprozesse, ohne die Unterstützung einer Software abzuwickeln. Es ist also kaum verwunderlich, dass ständig neue Software auf den Markt kommt. Außerdem muss eine kontinuierliche Anpassung bereits bestehender Systeme an die immer komplexer werdenden Geschäftsabläufe erfolgen.

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Die EU-Kommission legte Ende 2020 einen Entwurf für die Richtlinie Security of Network and Information Systems (NIS) 2.0 vor. Diese soll die NIS-Richtlinie, die als erstes EU-weites Gesetz zur Cybersicherheit im August 2016 in Kraft getreten war, ersetzen. Der neue Entwurf stellt weitere Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf Cybersicherheit.

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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat im Juli 2021 seinen zehnten Tätigkeitsbericht für 2020 vorgelegt. Der Tätigkeitsbericht wird auf Grundlage von Art. 59 DSGVO erstellt und informiert über Schwerpunkte und Arbeitsbedingungen des BayLDA sowie die datenschutzrechtliche Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen.

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Noyb gab bekannt, gegen 422 Unternehmen offizielle Beschwerden bei den zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz wegen ihrer Cookie-Banner eingelegt zu haben. Noyb steht für „None of your business“ und ist ein Verein, der sich Durchsetzung des Datenschutzes verschrieben hat. Gründungsmitglied des Vereins ist neben anderen der bekannte Datenschützer Max Schrems. Dieser war u.a. bekannt geworden durch die von ihm angestrengten Verfahren, die zu den vom EuGH ergangenen wegweisenden Entscheidungen führten, mit denen sowohl Safe Harbor als auch das EU-US Privacy Shield gekippt worden waren.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Der weit verbreitete Mailserver Microsoft Exchange ist erneut ins Visier von Cyber-Kriminellen geraten. Vergangene Woche stellte der Sicherheitsforscher Orange Tsai auf der Sicherheitskonferenz BlackHat eine neue Angriffsmethode namens ProxyShell auf die besagte Software vor. Dies veranlasst nun Kriminelle dazu, aktiv nach dieser Lücke zu suchen und sie auszunutzen, wie die Auswertungen verschiedener Honeypots darlegen. Als Honeypot wird in der Computersicherheit beispielsweise ein Server bezeichnet, der die Netzwerkdienste eines Computers, eines ganzen Rechnernetzes simuliert. Honeypots werden eingesetzt, um Informationen über Angriffsmuster und Angreiferverhalten zu erhalten. Aufgrund der dadurch erhaltenen Informationen ist diese Situation als sehr kritisch zu betrachten, insbesondere wenn der Microsoft Exchange Server via Internet erreichbar ist, was bei aktuell über 400.000 Servern der Fall ist.

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von Nadja-Maria

Stellung des Datenschutzbeauftragten

Die Artikel 38 und 39 der Datenschutzgrundverordnung geben gesetzliche Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichem und Datenschutzbeauftragten vor. In der Praxis gibt es einige Unterschiede zwischen der Bestellung eines internen und eines externen Datenschutzbeauftragten. Insbesondere folgende Punkte sind jedoch in jedem Fall zwingend zu beachten:

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die nationale Datenschutzkommission Luxemburg (CNPD) hat ein Rekordbußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg verhängt. Das geht aus dem Quartalsbericht von AMAZON.COM, Inc. vom 30. Juni 2021 hervor.

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von Ramona

Eine Videoüberwachung kommt bei vielen Unternehmen zum Einsatz. Dies hat z.B. wirtschaftliche Gründe, da die Videoüberwachung kosteneffizienter ist als ein Wachdienst. Dabei müssen sich die Unternehmen mit der Zulässigkeit der eingesetzten Videoüberwachung beschäftigten. Im Rahmen unserer Tätigkeit, als externe Datenschutzbeauftragte, unterstützen wir Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Belangen. Darunter fällt auch das Thema “Videoüberwachung und Datenschutz“. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Videoüberwachungsanlage datenschutzkonform betreiben zu können.

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