Die Datenschutzmanagement-Software "docu-safe" sorgt für strukturiertes Datenschutzmanagement und hilft so, die permanente Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen so einfach, sicher und smart wie möglich zu gestalten. In der Fortsetzung Teil 3 der Video-Reihe "DSGVO leicht gemacht" erklären wir Ihnen, wie Sie normgerecht die Dokumentation von Auftragsverarbeitern und Verarbeitungstätigkeiten in docu-safe einpflegen.
Die datenschutzrechtliche Diskussion rund um den Einsatz von Google Analytics ist in letzter Zeit wieder enorm hochgekocht. Zurückzuführen ist dies zum einen auf Beschlüsse der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde, zum anderen auf eine aktuelle Stellungnahme der französischen Aufsichtsbehörde CNIL zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics. In unserem Videobeitrag zeigen wir Ihnen 10 datenschutzrechtliche Problemstellungen & Lösungsmöglichkeiten bei Google Analytics .
von Nadja-Maria
Der Einsatz von Google Analytics in der EU ist rechtswidrig. Dies geht auf eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde sowie auf eine Stellungnahme der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL zurück.
Weiterlesen Datenübermittlung durch Google Analytics rechtswidrig
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im Mai 2022 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Der EDSA-Jahresbericht 2021 bietet einen detaillierten Überblick über die im Berichtszeitraum vom EDSA sowie von nationalen Aufsichtsbehörden geleistete Arbeit und gibt einen Ausblick für die kommenden Entwicklungen.
Die Höhepunkte werden in Kapitel 3 des Berichts dargestellt. Die zahlreichen verabschiedeten Leitlinien und Empfehlungen von EDSA werden in Kapitel 5 genauer erläutert. Die Tätigkeiten der nationalen Aufsichtsbehörde fasst der EDSA in Kapitel 6 zusammen.
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Ein Verstoß gegen die DSGVO liegt insbesondere dann vor, wenn die Daten ohne entsprechende Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Dies war vorliegend der Fall, indem ein Fitnessstudio in Bayern die gesamte Trainingsfläche lückenlos überwachte und dafür eine Untersagungsanordnung vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) kassierte. Diese Sanktionierung sah jedoch das Sportstudio als Anlass, selbst gegen die Datenschutzaufsichtsbehörde verwaltungsgerichtlich vorzugehen. Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach urteilte nun am 23.02.2022 (Az. AN 14 K 20.00083), dass das vom Fitnessstudio beklagte BayLDA die Videoüberwachung rechts- und verhältnismäßig als eine Abhilfemaßnahme nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO untersagt habe (Rn. 43‑44 ff.). Die Klage des Sportstudios sei dagegen „lediglich in geringem Umfang begründet“ gewesen (Rn. 26).
Weiterlesen VG Ansbach: Passende Rechtsgrundlage für lückenlose Videoüberwachung im Fitnessstudio?
Die geltenden gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen bestimmen, dass Beschäftigte auf die Einhaltung der Datenschutzregeln verpflichtet werden müssen.
Einschlägige Grundlagen zur Verpflichtungserklärung für Beschäftigte ergeben sich z.B. aus § 53 BDSG (Datengeheimnis), Artikel 5 DSGVO (Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten), Artikel 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung), sowie Artikel 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung).
Weiterlesen Verpflichtungserklärung für Beschäftigte zur Einhaltung von Datenschutzregeln
Welche Verfahren bei der Pseudonymisierung gibt es?
Bei der Pseudonymisierung kann der Verantwortliche über ein Rechte- und Rollenkonzept dafür sorgen, dass der pseudonymisierte Datensatz nicht mit den Identifikatoren zusammengeführt wird. So besteht eine Möglichkeit darin, die Identifikatoren zu verschlüsseln und den Schlüssel sicher zu verwalten, sodass nur Berechtigte den Datensatz entschlüsseln können.
Weiterlesen Anonymisierung im Datenschutz – Chance oder Risiko-Grenzfall? Teil 2
Anonymisierung – vielfach ist damit im Kontext von Datenschutz gemeint: Verantwortliche müssen datenschutzrechtliche Vorschriften bei der weiteren Verarbeitung der Daten nicht weiter beachten. Hintergrund dieser Konnotation ist, dass die DSGVO nach Art. 2 Abs. 1 nur auf personenbezogene Daten Anwendung findet. Anonymisierte Datensätze zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht mehr personenbeziehbar sind. Wollen Verantwortliche sich den Anforderungen der DSGVO entziehen, bemühen sie sich um eine Anonymisierung der verarbeiteten Daten. Sollen umfangreiche Kundendatensätze bspw. zu Marketingzwecken analysiert und ausgewertet werden, ist das Ziel, die Datensätze zu anonymisieren, um im Rahmen ihrer weiteren Verarbeitung datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht weiter genügen zu müssen.
Weiterlesen Anonymisierung im Datenschutz – Chance oder Risiko-Grenzfall? Teil 1
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erheblich angehoben. Dass die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden hiervon durchaus Gebrauch machen, zeigt die Webseite https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank.php mit einer Übersicht zu verhängten Geldbußen. Dabei gerät in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals in Vergessenheit, dass diese darüber hinaus Aufgaben und Befugnisse haben. Welche Datenschutzaufsichtsbehörden gibt es und wann ist welche zuständig?
Weiterlesen europäische und nationale Datenschutzaufsichtsbehörden
von Ramona
In unserer täglichen Arbeit als externe Datenschutzbeauftragte betreuen und begleiten wir Unternehmen in allen Belangen des Datenschutzrechts. Das Thema „Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde“ ist immer ein sehr brisantes Thema. Daher möchten wir Ihnen die Grundlagen es Beschwerderechts in diesem Blogbeitrag näherbringen.