Im Rahmen einer Überprüfung eines Unternehmens wurden Mängel bei der Umsetzung des Art. 38 und Art. 39 DSGVO festgestellt und ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängt.
So lautet das Ergebnis einer Überprüfung von knapp 1000 Websites durch Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Wie deren Bundesverband am 17.09.2021 meldete, haben mehrere Verbraucherzentralen und -verbände die Websites darauf überprüft, ob sie Cookie-Banner rechtskonform einsetzen.
Weiterlesen Jedes zehnte Cookie-Banner verstößt gegen geltendes Recht
Häkchen für Datenschutz-Einwilligungen müssen Betroffene selbst setzen – so will es die DSGVO und so wurde von EuGH und BGH entschieden: Wollen Verantwortliche Daten auf Basis einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeiten, müssen die Häkchen in den Checkboxen von den Betroffenen selbst gesetzt werden. Eigentlich dürfte seit Langem klar sein, dass das Vorausfüllen der Checkboxen keine Einwilligung durch die Betroffenen darstellt, die den Anforderungen des Art. 4 Nr. 11 DSGVO genügt.
Weiterlesen Über die Versuchung Häkchen für Datenschutz-Einwilligungen voranzukreuzen
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Die nationale Datenschutzkommission Luxemburg (CNPD) hat ein Rekordbußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg verhängt. Das geht aus dem Quartalsbericht von AMAZON.COM, Inc. vom 30. Juni 2021 hervor.
Weiterlesen Rekordbußgeld für Amazon in Höhe von 746 Millionen Euro
Ein weiteres Mal sorgt Lieferando aus datenschutzrechtlicher Sicht für Negativschlagzeilen. Wegen wiederholter Missachtung von Betroffenenrechte verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte bereits im August 2019 das bis zu diesem Zeitpunkt höchste Bußgeld von € 195.407 gegen die vormalige Eignerin des Lieferdienstes. Dem Verfahren lagen dabei Verstöße zugrunde, die allesamt vor der Veräußerung des Lieferdienstes an die aktuelle Konzernmutter Just Eat Takeaway.com begangen worden waren. Diese hatte 2019 noch verkündet, größten Wert auf Datenschutzrecht zu legen. Nun droht deren Tochterunternehmen Lieferando ein Bußgeld in Millionenhöhe wegen der umfassenden Überwachung von Fahrern, den sogenannten Ridern, mittels der App „Scoober“.
Weiterlesen Lieferando droht Bußgeld – Vorwurf der Fahrerüberwachung
von Rainer Aigner
Die Nutzung des Newsletter-Dienstes Mailchimp mit Sitz in den USA wurde in dem betroffenen Fall durch das BayLDA für unzulässig erklärt. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen dies auf die Nutzung von Mailchimp und anderen US-Anbietern hat.
Weiterlesen LDA Bayern verbietet Einsatz des Newsletter-Tools Mailchimp
von Nadja-Maria
Normalerweise berichten wir an dieser Stelle über Bußgelder, die die Datenschutzaufsichtsbehörden gegen Unternehmen verhängt haben. Heute geht es aber um ein Bußgeld, dass von der Bundesnetzagentur gegen ein Call Center verhängt hat, und zwar für einen Sachverhalt, der auch aus datenschutzrechtlicher Sicht interessant ist.
von Nadja-Maria
Im Mittelpunkt der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung steht der Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Hierbei handelt es sich immer um diejenige Institution, die eigenständig Zweck und Mittel der Datenübermittlung und Datenverarbeitung vorgibt. Die Datenschutzgrundverordnung geht dabei im Grundsatz von einer eigenständigen juristischen Person aus, die alle personenbezogenen Daten autonom verarbeitet und die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt.
Weiterlesen Datenübermittlung in Konzernen – Ein datenschutzrechtlicher Dauerbrenner
von Tobias
Aufsichtsbehörde RLP verhängt Bußgeld in Höhe von 105.000,- EUR nach einem DSGVO-Verstoß
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat gegenüber einem Krankenhaus in Rheinland-Pfalz eine Geldbuße in Höhe von 105.000 Euro verhängt. Zugleich begrüßt der LfDI die belastbar vorgetragenen Bemühungen des Krankenhauses, Fortentwicklungen und Verbesserungen des Datenschutzmanagements nachhaltig voranzutreiben.
Verstöße gegen die DSGVO können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Als Erstes kommen einem da üblicherweise die hohen Bußgelder der Aufsichtsbehörden in den Sinn, über die in der Presse groß berichtet wird. Doch nicht nur hohe Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden drohen säumigen Unternehmen bei fehlerhafter Auskunft – auch Schmerzensgeld kann fällig werden, wie das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2020 zeigte (Az. 9 Ca 6557/18). Die Urteilsbegründung enthielt einige grundsätzliche Feststellungen bzgl. immateriellem Schadenersatz im Zusammenhang mit der Verletzung der DSGVO.
Weiterlesen DSGVO-Verstoß: Schmerzensgeld für unvollständige und verspätete Auskunft