Das Oberverwaltungsgericht Saarland hat in seiner Entscheidung vom 16.02.2021 (Az.: 2 A 355/19) festgestellt, dass eine datenschutzrechtrechtliche Einwilligung in Werbeansprachen per Telefon nicht durch das sogenannte „Double-Opt-in-Verfahren“ in Zusammenhang mit einem „Internet-Gewinnspiel“ nachgewiesen werden kann. Die Telefonwerbung kann dann auch nicht auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden, da eine wettbewerbswidrige Verarbeitung vorliege.
Viele Firmen beschäftigen sich seit Ausbruch der Corona Pandemie vermehrt mit dem Thema Home-Office. Da mittlerweile viele Mitarbeiter im Home-Office arbeiten und es da einiges zu beachten gibt, vor allem zum Datenschutz im Home-Office, haben wir uns einen Gast, den Herr Dr. Matthias Jantsch von der Veritas Group in Sauerlach bei München ins Studio geholt, der sich mit dem Thema auch schon ausführlich beschäftigt hat.
Weiterlesen VIDEO(S): Experten-Interview – Datenschutz im Home-Office Teil 1 & 2
von Das Team der aigner business solutions GmbH
Seit dem Schrems-II-Urteil vom Sommer 2020, in dem das EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt wurde, steht die Datenübermittlung in die USA – aber auch in alle anderen Staaten außerhalb der EU ohne Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO – auf sehr wackeligen Beinen. Fast alle Unternehmen sind von diesem Urteil betroffen. Gem. Art. 44ff. DSGVO dürfen personenbezogene Daten vom Verantwortlichen oder vom Auftragsverarbeiter nur aufgrund besonderer Rechtsgrundlage übermittelt werden.
von Nadja-Maria
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar (Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde) hat eine Anordnung gegen Facebook erlassen, Daten von WhatsApp für eigene Zwecke zu verarbeiten und hierfür die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet.
von Nadja-Maria
Auch im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses beziehungsweise nach dessen Beendigung hat ein Arbeitnehmer das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten nach Art. 15 DSGVO. So weit, so klar. Wie in vielen Fällen beginnen die Probleme bei einer detaillierten Betrachtung.
Weiterlesen Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO – Urteil des BAG bringt keine Klarheit
von Nadja-Maria
Das Widerspruchsrecht des Art. 21 DSGVO ist sicherlich nicht so prominent wie etwa das Recht auf Datenlöschung (Recht auf Vergessen) nach Art. 17 DSGVO. Nichtsdestotrotz sind hier einige datenschutzrechtliche Feinheiten zu beachten, die wir in diesem Beitrag beleuchten werden.
Weiterlesen Das Recht zum Widerspruch – Art. 21 DSGVO unter der Lupe
Der Datenschutzbeauftragte ist bestellt, eine entsprechende Weiterleitung über die in der Datenschutzerklärung veröffentlichte E-Mail-Adresse, welche die E-Mail ausschließlich an das Postfach des bestellten Datenschutzbeauftragten lenkt, ist vermeintlich eingerichtet. Die Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten für Betroffene ist damit dauerhaft sichergestellt. Wirklich? Leider nein! Und das „Nein“ kann unangenehme Folgen für die verantwortliche Stelle, sprich für das Unternehmen haben!
Weiterlesen Anforderungen an die Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten
von Rainer Aigner
Die Nutzung des Newsletter-Dienstes Mailchimp mit Sitz in den USA wurde in dem betroffenen Fall durch das BayLDA für unzulässig erklärt. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen dies auf die Nutzung von Mailchimp und anderen US-Anbietern hat.
Weiterlesen LDA Bayern verbietet Einsatz des Newsletter-Tools Mailchimp
Der Fall, dass ein Kunde stirbt, tritt (hoffentlich) nicht häufig auf. Meistens sind verantwortliche Unternehmen jedoch erst einmal ratlos. Was gibt es datenschutzrechtlich zu beachten, wenn man feststellt, dass einer ihrer Kunden verstorben ist? Im Folgenden möchten wir auf einige Probleme, die uns im Alltag als Datenschutzbeauftragte immer wieder begegnen, hinweisen und darauf, was verantwortliche Unternehmen dabei zu beachten haben.
Die Zahlungsabwicklung über Dienstleister ist bequem, schnell und einfach – für Kunden und verantwortliche Unternehmen. Wir erklären im Folgenden, was verantwortliche Unternehmen datenschutzrechtlich beachten müssen, wenn sie bei der Zahlungsabwicklung mit ihren Kunden Zahlungsdienstleister einsetzen wollen.