Häkchen für Datenschutz-Einwilligungen müssen Betroffene selbst setzen – so will es die DSGVO und so wurde von EuGH und BGH entschieden: Wollen Verantwortliche Daten auf Basis einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeiten, müssen die Häkchen in den Checkboxen von den Betroffenen selbst gesetzt werden. Eigentlich dürfte seit Langem klar sein, dass das Vorausfüllen der Checkboxen keine Einwilligung durch die Betroffenen darstellt, die den Anforderungen des Art. 4 Nr. 11 DSGVO genügt.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

In modernen Unternehmen ist es fast undenkbar Geschäftsprozesse, ohne die Unterstützung einer Software abzuwickeln. Es ist also kaum verwunderlich, dass ständig neue Software auf den Markt kommt. Außerdem muss eine kontinuierliche Anpassung bereits bestehender Systeme an die immer komplexer werdenden Geschäftsabläufe erfolgen.

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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat im Juli 2021 seinen zehnten Tätigkeitsbericht für 2020 vorgelegt. Der Tätigkeitsbericht wird auf Grundlage von Art. 59 DSGVO erstellt und informiert über Schwerpunkte und Arbeitsbedingungen des BayLDA sowie die datenschutzrechtliche Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen.

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Noyb gab bekannt, gegen 422 Unternehmen offizielle Beschwerden bei den zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz wegen ihrer Cookie-Banner eingelegt zu haben. Noyb steht für „None of your business“ und ist ein Verein, der sich Durchsetzung des Datenschutzes verschrieben hat. Gründungsmitglied des Vereins ist neben anderen der bekannte Datenschützer Max Schrems. Dieser war u.a. bekannt geworden durch die von ihm angestrengten Verfahren, die zu den vom EuGH ergangenen wegweisenden Entscheidungen führten, mit denen sowohl Safe Harbor als auch das EU-US Privacy Shield gekippt worden waren.

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von Nadja-Maria

Stellung des Datenschutzbeauftragten

Die Artikel 38 und 39 der Datenschutzgrundverordnung geben gesetzliche Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichem und Datenschutzbeauftragten vor. In der Praxis gibt es einige Unterschiede zwischen der Bestellung eines internen und eines externen Datenschutzbeauftragten. Insbesondere folgende Punkte sind jedoch in jedem Fall zwingend zu beachten:

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Die nationale Datenschutzkommission Luxemburg (CNPD) hat ein Rekordbußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg verhängt. Das geht aus dem Quartalsbericht von AMAZON.COM, Inc. vom 30. Juni 2021 hervor.

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von Ramona

Eine Videoüberwachung kommt bei vielen Unternehmen zum Einsatz. Dies hat z.B. wirtschaftliche Gründe, da die Videoüberwachung kosteneffizienter ist als ein Wachdienst. Dabei müssen sich die Unternehmen mit der Zulässigkeit der eingesetzten Videoüberwachung beschäftigten. Im Rahmen unserer Tätigkeit, als externe Datenschutzbeauftragte, unterstützen wir Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Belangen. Darunter fällt auch das Thema “Videoüberwachung und Datenschutz“. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Videoüberwachungsanlage datenschutzkonform betreiben zu können.

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von Nadja-Maria

Es kommt in den besten Unternehmen vor, dass Mitarbeiter eines Fehlverhaltens verdächtigt werden. Besonders relevant wird dies, sobald der Verdacht einer Straftat oder einer anderen schweren Verfehlung im Arbeitsverhältnis im Raum steht.

Unbestritten liegt dann ein begründbares Interesse des Unternehmens vor, den Verdacht intern aufzuklären und falls sich der Verdacht erhärtet, auch entsprechende (arbeitsrechtliche) Maßnahmen einzuleiten.

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von Das Team der aigner business solutions GmbH

Wer regelmäßig im Internet surft weiß, dass es Cookie-Consent-Banner in vielen verschiedenen Formen, Farben und Ausführungen gibt. Grundsätzlich sollten alle das gleiche Ziel verfolgen: den Seitenbesucher informieren welche Cookies eingesetzt werden und eine Einwilligung für die einhergehende Datenverarbeitung abfragen.

Der altbekannte Cookie-Banner mit einem „Ok“-Button wird mittlerweile immer seltener, ist jedoch noch immer nicht gänzlich verschwunden. Viele Seitenbetreiber haben bereits auf den erweiterten Cookie-Banner aufgerüstet, um den Vorgaben der DSGVO nachzukommen.

Aber auch die erweiterten Banner, mit zweckabhängiger Einwilligungsmöglichkeit enthalten einige Fallstricke, die zu Datenschutzproblemen führen können. Im Folgenden erfahren Sie mehr zum Thema Cookies und Datenschutz.

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von Nadja-Maria

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Datenschutzgrundverordnung die zentrale Rechtsnorm. Bei deren Anwendung wird jedoch ein zentraler Schritt oftmals nicht beachtet: Welche Arten der Datenverarbeitung unterfallen überhaupt der Datenschutzgrundverordnung?

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